E-Scooter

Abstellflächen für die Mikromobilität in Harburg

Wir bereiten als Pilot die Einrichtung eines zusammenhängenden Netzes für E-Scooter-Abstellflächen vor. Die Maßnahmen erhöhen nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern verbessern auch das Stadtbild und stärken den Fußverkehr.

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Parallel zum Fahrradparkierungskonzept wurde 2024 ein eigenes Gutachten für die Mikromobilität erstellt. Darin wurden Suchräume für Abstellflächen für E-Scooter adressiert. Dieses Konzept bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen uns und dem Realisierungsträger Hochbahn, um die Flächensuche und die Feinplanung abzustimmen. 

Die Hochbahn realisiert ein Netz von rund 30 E-Scooter-Abstellflächen für die Mikromobilität auf Flächen, die für die Sondernutzung ausgewiesen werden. Das Hauptaugenmerk stellt die Errichtung von Abstellflächen an Schnellbahnhaltestellen und in Versorgungszentren dar. Zudem werden in der Harburger Innenstadt Sperrzonen eingerichtet. Das Abstellen bzw. das Beenden der Nutzung ist dann ausschließlich auf den ausgewiesenen und georeferenzierten Standorten möglich, in den Randbereichen außerhalb der Fußgängerzone eingerichtet werden sollen. Die Sperrzonen sind in den Apps der Anbieter rot markiert. Die Sperrzonen sollen das Abstellen der E-Scooter in diesem sehr nutzungsintensiven Raum ordnen und damit Gefahren z.B. Stolperstellen vorbeugen. 

Die Stadt Hamburg erhebt Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums. Die Anbieter zahlen 2 EUR pro Monat und Fahrzeug. In besonders frequentierten Bereichen wie dem Ring 2 steigt die Gebühr auf 4,50 EUR pro Monat. Die Einnahmen aus den Gebühren sollen in den Ausbau von Abstellflächen und die Verbesserung der Verkehrssicherheit fließen. Diese Kosten können von den Anbietern an die Nutzer weitergegeben werden, wenn sie den Scooter unsachgemäß abstellen. Unter scooter-melder.de können falsch abgestellte Fahrzeuge gemeldet werden.

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Der Bereich Tiefbau ist zuständig für Planung, Bau und Unterhaltung der öffentlichen Verkehrswege in Harburg.