Pflege

Heimkosten

Die Heimabteilung Harburg ist zentral für den Bezirk Harburg zuständig.

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In der Heimabteilung erfolgt die Beratung in Heimangelegenheiten und die Bearbeitung von Anträgen auf Grundsicherung innerhalb von Einrichtungen, auf Hilfe zur Pflege bei vollstationärer und vorübergehender Heimunterbringung, bei Kurzzeitpflege und bei Verhinderungspflege. Antragsberechtigt sind neben den Heimbewohnerinnen und -bewohnern auch von ihnen bevollmächtigte Personen oder gerichtlich bestellte Betreuer.

Bei vorliegender Heimpflegebedürftigkeit wird die Leistung abhängig vom vorhandenen Vermögen und vom laufenden Einkommen berechnet, wobei aber bestimmte Vermögensteile geschützt bleiben.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunktes des Bezirkes beraten und unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zusätzlich. Zum Beispiel helfen sie bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz und unterstützen sie bei der Beantragung von Versicherungs- und Sozialleistungen.

Anträge können in der Heimabteilung formlos mündlich oder schriftlich gestellt werden.

Anhand der beigefügten Liste informieren Sie sich bitte über antragsrelevante Unterlagen und fügen Sie diese bitte möglichst vollständig Ihrem Antrag bei.

Die Liste wird unter Umständen nach Prüfung Ihres Antrages einzelfallabhängig ergänzt.

Um einen eventuellen Anspruch überprüfen zu können, ist die Vorlage der nachfolgend aufgeführten Nachweise (sofern zutreffend) notwendig:

  • Bevollmächtigung zur Wahrnehmung der Interessen des Hilfesuchenden bzw. der Bestellung einer gesetzlichen Betreuung
  • gültiger Personalausweis des Hilfebedürftigen und seiner Haushaltsmitglieder sowie des Bevollmächtigten
  • unterschriebener Heimvertrag, auch bei Kurzzeitpflege und/oder Verhinderungspflege
  • Pflegesatzvereinbarung bei Unterbringung außerhalb Hamburgs
  • Schwerbehindertenausweis mit Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
  • Bescheid der Pflegekasse über Heimpflegebedürftigkeit und Pflegegrad
  • Bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege einen Nachweis der Pflegekasse über eventuell vorhandene Entlastungsgelder
  • Miet-/ Nutzungsvertrag (bei Hausbesitz oder Eigentum Grundbuchauszüge usw.)
  • letztes Mietänderungsschreiben
  • Nachweis über die Höhe der Heizungs- / Wasserpauschalen
  • Kündigungsbestätigung des Vermieters (incl. evtl. Genossenschaftsanteile, Kaution)
  • Wohngeldbescheid
  • Dividendenbescheinigung
  • vollständige Kontoauszüge der letzten 3 Monate sämtlich bestehender Konten
  • Sondergratifikation (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw.)
  • Vermögensnachweise der letzten 3 Jahre (Sparbücher, Kfz-Briefe usw.)
  • Angaben über verschenkte Vermögenswerte innerhalb der letzten 10 Jahre
  • Unterlagen über laufende Einnahmen (z.B. Arbeitseinkommen, Alters-, Betriebs-, Witwenrenten, Arbeitslosengeld, usw.)
  • Nachweis über die amtliche Ummeldung
  • Angaben über einmalige Ansprüche (z.B. Beihilfe, Krankenzusatzversorgung usw.)
  • Versicherungsscheine und letzte Beitragsanpassungen für bestehende Versicherungen (Sachversicherungen, Kapitalversicherungen mit Nachweis über den aktuellen Rückkaufswert…)
  • Bestattungsvorsorgevertrag
  • Adress- und Geburtsdaten zu ehelichen sowie unehelichen Kindern

Ansprechpartner

Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie über den Hamburg Service.

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