Erreichbarkeiten
Für die Einreichung von Anträgen und Meldungen rund um Ihr Gewerbe sowie die Inanspruchnahme einer persönlichen Beratung stehen Ihnen unterschiedliche Kanäle offen:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbeabteilung im Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt im Bezirksamt Harburg erreichen Sie
- per E-Mail unter gewerbe@harburg.hamburg.de
- telefonisch unter den unten angegebenen Rufnummern der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter.
Gerne stehen wir Ihnen auch für eine persönliche Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung im Zentrum für Wirtschaft, Bauen und Umwelt (WBZ) des Bezirksamtes zur Verfügung.
Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns und benennen uns bitte zur Terminvorbereitung Ihr Anliegen sowie die Adressdaten Ihres Gewerbebetriebes und von Ihnen persönlich.
Rufnummern der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Gewerbetreibenden bzw. Fachthemen:
Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen sowie -ummeldungen können Sie außerdem auch
- im Service-Center der Handelskammer Hamburg oder
- bei der Handwerkskammer Hamburg (für Handwerksbetriebe) vornehmen.
Alternativ steht Ihnen für die Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen sowie -ummeldungen auch der Online-Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung: Gewerbeanzeige - Online-Dienst Einstiegsseite - HamburgService. Eine gesonderte Registrierung ist hierfür nicht erforderlich.
Anzeige-, erlaubnis- und überwachungspflichtige gewerbliche Tätigkeiten
Anzeigepflichtige Gewerbe:
- der Beginn (Anmeldung)
- die Verlegung (Ummeldung)
- der Wechsel oder die Erweiterung der angemeldeten Tätigkeit (Ummeldung) oder
- die Aufgabe (Abmeldung)
eines selbständigen Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle.
Bei einer An-, Ab- oder Ummeldung eines Gewerbes sowie bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gern weiter, zu Fragen des Handwerks ist die Handwerkskammer Hamburg, für die übrigen Gewerbezweige die Handelskammer Hamburg der richtige Ansprechpartner.
Für einige gewerbliche Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanmeldung vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit noch eine gesonderte Erlaubnis zu beantragen:
Erlaubnispflichtige Gewerbe
- Gaststättengewerbe
- Spielhallengewerbe
- Bewachungsgewerbe
- Pfandleihgewerbe
- Versteigerergewerbe
- Reisegewerbe
- Makler, Bauträger, Baubetreuer
- Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Durchführung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit
- Schaustellung von Personen
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird die persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des/ der Gewerbetreibenden geprüft.
Überwachungspflichtige Gewerbe
1. An- und Verkauf von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
- Altmetallen, soweit sie nicht unter den dritten Aufzählungspunkt fallen, durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),
3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge
Bei überwachungsbedürftigem Gewerbe (§ 38 Gewerbeordnung) ist ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen beziehungsweise zu beantragen. Dies ist gebührenpflichtig. Bei ausländischen Antragstellenden muss gesondert geprüft werden, ob der Pass auflagenfrei und die Gewerbeausübung gestattet ist.
Weitere Dienstleistungen der Gewerbeabteilung
Reisegewerbekarte
Die Reisegewerbekarte kann auf Wunsch des/der Antragstellenden befristet für 1 Jahr oder unbefristet ausgestellt werden.
Auskünfte aus dem Gewerberegister
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf schriftliche Anfrage (formlos) und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses (z. B. bei Durchsetzung von Rechtsansprüchen, Forderungsangelegenheiten u. ä.) erteilt. Die Auskunft ist gebührenpflichtig.
Durchführung des Harburger Wochenmarktes
Der Harburger Wochenmarkt hat täglich von montags bis samstags geöffnet. Wir geben Auskünfte und sind Ansprechpartner rund um das Thema Wochenmarkt wie z.B. Standvergabe, Standmiete, Marktmeister und ähnliches.
Kontakt
Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Postanschrift
Harburger Rathausforum 2
21073 Hamburg
Fax:
+49 40 42790-7012
E-Mail:
gewerbe@harburg.hamburg.de