Informationsrechte

Hamburgisches Transparenzgesetz

Das Hamburgische Transparenzgesetz ist am 6. Oktober 2012 in Kraft getreten und hat das bis dahin geltende Informationsfreiheitsgesetz abgelöst.

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Mit dem Transparenzgesetz werden die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger weiter gestärkt. Für die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erteilten Informationen können je nach Verwaltungsaufwand Gebühren anfallen.

Den Antrag auf Informationszugang können Sie, soweit das Bezirksamt Harburg für Ihr Anliegen zuständig ist, beim jeweils inhaltlich zuständigen Fachamt des Bezirksamtes stellen. Das zuständige Fachamt können Sie ggf. mit Hilfe des Behördenfinders (Stichwort Ihres Anliegens eingeben) ermitteln.

Neben Informationen auf Antrag stellt die Verwaltung eine Vielzahl von Dokumenten in einem elektronischen Register – Transparenzportal – kostenlos im Internet zur Verfügung.

Das Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg finden Sie hier.

Dort können Sie neben der Suche nach einzelnen Dokumenten unter anderem den Gesetzestext einsehen und erhalten auch weitergehende Informationen zum Thema.

Zum Weiterlesen

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Hier finden Sie Informationen rund um die Beantragung von Großveranstaltungen im Bezirk Harburg.

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Die Abteilung für Verbraucherschutz und Ordnungsangelegenheiten wacht als zuständige Dienststelle darüber, dass im Bezirk Harburg die Anforderungen der Lebensmittelhygiene eingehalten werden.

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Die Abteilung Veterinärwesen bekämpft Tierseuchen und kontrolliert und berät in Fragen der Tierhaltung (auch erlaubnispflichtiger Betriebe) und des Tierschutzes einschließlich der Tiertransporte.