Die Abteilung Veterinärwesen bekämpft Tierseuchen und kontrolliert und berät in Fragen der Tierhaltung (auch erlaubnispflichtiger Betriebe) und des Tierschutzes einschließlich der Tiertransporte. Wer z.B. seinen Hund auf eine Auslandsreise mitnehmen will, benötigt dazu in bestimmten Fällen ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das hier ausgestellt wird.
Unser Service für Sie auf einen Blick:
- Tierschutzangelegenheiten
- Auskunft über Tierschutz, Tierseuchenrecht und Tierkörperbeseitigung
- Auskunft über Lebensmittelhygiene und Fleischhygiene
- Überwachung fleischverarbeitender Betriebe
- Amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse für Tiere, die ins Ausland gebracht werden.