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Nach erneuter Prüfung

Aufhebung des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss zum Bebauungsplan Finkenwerder 32

08. Mai 2025 Pressemitteilung

Die Umsetzung des Bebauungsplans Finkenwerder 32 bleibt ungewiss. Der dafür notwendige, vor dem Verwaltungsgericht auch beklagte wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss hat sich nach nochmaliger eingehender Prüfung als fehlerhaft erwiesen und wurde vom Bezirksamt Hamburg-Mitte daher heute aufgehoben.

Eine nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durchgeführte Auftriebsberechnung hat ergeben, dass in die im Planfeststellungsbeschluss beschriebenen Retentionsflächen eine bisher nicht vorgesehene zusätzliche Auftriebssicherung einzubauen wäre. Hierzu müsste auf einer Fläche von 51.400 m² Klei entnommen und Schotter mit der Wirkung einer bewerten Betondecke eingebaut werden. Zudem sind nachträglich noch Regenwassereinleitungen in das Planfeststellungsgebiet festgestellt worden.

Derzeit wird kein neues Planfeststellungsverfahren angestrebt, da die Arbeitskapazitäten der zuständigen Wasserbehörde derzeit vorrangig mit der Umsetzung von Bebauungsplanverfahren mit einer deutlich höheren Zahl an Wohneinheiten, etwa in Wilhelmsburg, gebunden sind. Eine Umsetzung des Bebauungsplans Finkenwerder 32 ist daher derzeit nicht absehbar.

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