Bei sogenannten Drachenkämpfen lassen die Beteiligten Lenkdrachen gezielt gegeneinander antreten. Ziel ist es, durch geschickte Flugmanöver die Drachenschnur des gegnerischen Drachens zu durchtrennen und diesen dadurch zum Absturz zu bringen. Die dafür besonders präparierten oder beschichteten Schnüre können Mensch und Tier gefährden. So ist beispielsweise im März 2026 eine Radfahrerin in eine zwischen zwei Bäumen hängende Schnur gefahren und zog sich eine Wunde zu, die genäht werden musste. Darüber hinaus gibt es zahlreiche dokumentierte Fälle von zum Teil geschützten Vogelarten, wie Waldohreulen, Mäusebussarden oder Graureihern, die sich an den Schnüren verletzt haben oder sogar verendet sind. Die neue Parkordnung greift diese Problematik auf und untersagt Drachenkämpfe im Öjendorfer Park. Außerdem dürfen keine Schnüre mitgeführt werden, die länger als 50 Meter sind. Neue Schilder im Park weisen in Kürze auf die Regelungen hin.
Gleichzeitig geht das Bezirksamt gegen Falschparker vor, die Rettungswege blockieren. Denn vor allem an warmen Wochenenden und Feiertagen ziehen der Öjendorfer Park und der angrenzende Kleingartenverein zahlreiche Besucherinnen und Besucher an. Trotz bestehender Halteverbote und verstärkter Kontrollen durch die Polizei werden Fahrzeuge häufig entlang der Fahrbahn und auf den Nebenflächen des Barsbütteler Wegs abgestellt. Dadurch wird die schmale Straße regelmäßig so stark verengt, dass Einsatzfahrzeuge den Park nur eingeschränkt oder gar nicht erreichen können. Um die Rettungswege dauerhaft freizuhalten und zugleich die Seitenstreifen vor Schäden zu schützen, stellt das Bezirksamt in dieser Woche entlang des Barsbütteler Wegs zwischen Driftredder und der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein im Abstand von drei Metern sogenannte Eichenspaltpfähle auf.
Ralf Neubauer, Bezirksamtsleiter Hamburg-Mitte: „Der Öjendorfer Park und der Öjendorfer See sind eine herrliche Idylle im Hamburger Osten und wir möchten, dass sich alle Besucherinnen und Besucher dort wohl fühlen. Dafür braucht es Regeln, deren Einhaltung wir in den nächsten Wochen gemeinsam mit der Polizei und der Stadtreinigung verstärkt kontrollieren werden.“
Die Parkordnung ist ab sofort gültig und im Amtlichen Anzeiger (Ausgabe Nr. 60 vom 31.07.2026, Seiten 1001 – 1016, Größe: 324 KB – Lütcke & Wulff) einsehbar.
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