Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 29. Juni 2021 bis einschließlich 10. August 2021 statt.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Finkenwerder unmittelbar südöstlich des Airbus-Werks, direkt südöstlich der Start- und Landebahn am aktuellen Haupteingang zum Werksgelände (Osttor) und umfasst Grundstücke nördlich des Neßdeichs und westlich des Kreetslags. Es hat eine Größe von rd. 1,9 ha.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt mit dem Bebauungsplan Finkenwerder 44 das Ziel, den Luftfahrt-Standort in Finkenwerder nachhaltig zu stärken, indem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines modernen Besucherinformations- und Dienstleistungszentrums geschaffen werden. Seitens des Airbus-Werkes besteht ein dringender Bedarf, ein neues Besucherinformationszentrum mit ergänzenden Dienstleistungs- und Einzelhandelsangeboten zu errichten. Die Realisierung eines repräsentativen Airbus-Besucherinformationszentrums bildet somit den Schwerpunkt des projektierten Besucher- und Dienstleistungszentrums.
Mit diesem neuen Besucher- und Dienstleistungszentrum sollen neben den touristischen Angeboten weitere wichtige Dienstleistungen für Werksangehörige und ebenso für Anwohnerinnen und Anwohner vorgehalten werden. Dazu zählen ein zusätzlicher Lebensmittelvollsortimenter im Westen von Finkenwerder, ein Hotel, Büros und Flächen für Sport- und Gesundheitseinrichtungen sowie Flächen mit gastronomischem Angebot.
Unabhängig vom Bebauungsplanverfahren wird aktuell seitens der Stadt Hamburg ein umfassendes Verkehrsgutachten bzw. Mobilitätskonzept für Finkenwerder erarbeitet. Die Fertigstellung wird für 2022 angestrebt.
Die Umsetzung des neuen Gesamtkonzepts ist nach bestehendem Planungsrecht nicht möglich. Es wurde daher die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.
Der Bebauungsplan Finkenwerder 44 wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung gemäß § 13 a BauGB als sogenannter Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Auf Grundlage von § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet.
Im Internet können die Auslegungsunterlagen des Bebauungsplan-Entwurfes sowie ergänzende Unterlagen, insbesondere die zum Bebauungsplan-Entwurf erstellten Gutachten und Untersuchungen sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, im oben genannten Zeitraum auf den Seiten des Serviceportals der Stadt Hamburg („Hamburg Service“) unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ (kurz BOP) unter folgender Adresse
https://bauleitplanung.hamburg.de
oder auf der Interseite des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung unter
https://www.hamburg.de/mitte/bplaene-im-verfahren/10445608/bplan-entwurf-finkenwerder44/
eingesehen werden.
Beim Online-Dienst „Bauleitplanung“ besteht zudem die Möglichkeit für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Stellungnahmen direkt online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Wichtig: Zusätzlich wird für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die keinen Internetzugang oder aus sonstigen Gründen keinen Zugang zum BOP haben, der Entwurf des Bebauungsplans Finkenwerder 44 in der Zeit vom 29. Juni 2021 bis einschließlich 10. August 2021 an den Werktagen (außer sonnabends) während der Dienststunden im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, VII. Stock, Eingangsbereich Flügel B (Foyer), Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg ausgelegt.
Für den Auslegungsraum sind die besonderen Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu beachten. Insbesondere ist der Zutritt zu den Aushängen nur einer Besuchspartei (maximal zwei Personen eines Haushalts) gleichzeitig und nach vorheriger Terminvereinbarung gestattet. Die geltenden Abstandsregelungen und die Maskenpflicht sind einzuhalten, Wartezeiten sind möglich. Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte während der Dienststunden gerne zur Verfügung (Tel. (040) 42854 – 2852 / E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de).
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung auch schriftlich per Post, per E-Mail an stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de oder elektronisch direkt im BOP abgegeben werden. Bitte beachten Sie dazu den Hinweis zum Datenschutz unten. Die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift vor Ort wird nach § 4 PlanSiG ausgeschlossen.
Hinweis:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4 a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Finkenwerder 44 unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte unter dem folgenden Link: Datenschutzerklärungen
Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bebauungsplanverfahrens. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlagen per Post oder per E-Mail übermittelt werden. Mit der Übermittlung Ihrer Einwendungen erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach DSGVO einverstanden.
Die Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung informieren Sie gerne über die Planinhalte und das weitere Verfahren. Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind Teil des Rechtsetzungsverfahrens. Diese werden vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und den beschlussfassenden Gremien in die Bewertung und Entscheidung über den Bebauungsplan einbezogen. Nach erfolgter Feststellung des Bebauungsplans wird allen Bürgerinnen und Bürgern, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt.
Ansprechpartner im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sind Herr Humburg (Tel. 040 42854-3377) und Frau Singer (Tel. 040 42854-2852).