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„Mobilitätshub Elbinseln“

Öffentliche Plandiskussion zum Entwurf des Bebauungsplans Veddel 4

07. Dezember 2023 Pressemitteilung

Der Ausschuss Elbbrücken der Bezirksversammlung und das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Hamburg-Mitte führen am Donnerstag, dem 21. Dezember 2023, ab 19:30 Uhr, im Saal der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, 11. Stock, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg, eine öffentliche Diskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Veddel 4 mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) durch.

JSWD Architekten, Köln

Die Plandiskussion wird zudem über eine Übertragung im Livestream unterstützt. Der Zugang zum Livestream selbst erfolgt hier (unter Veddel 4).  

Anschauungsmaterial kann am o.g. Veranstaltungstag und -ort ab 19:00 Uhr eingesehen werden. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. 

Anschauungsmaterial ist spätestens ab Dienstag dem 19.12.2023 auch online einsehbar unter Bebauungspläne im Verfahren (unter Veddel 4). Hierzu kann Ihrerseits ebenso schriftlich Stellung genommen werden z.B. per E-Mail an stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de.

Der Zugang zum Lifestream der ÖPD-Veranstaltung ist hier am Veranstaltungstag geöffnet, per Link: https://10-0-0-1.de/OePD-Veddel-4/

Plangebiet

Das rd. 2,5 ha große Plangebiet liegt direkt östlich des Süd-Ausgangs der S-Bahn-Haltestelle Veddel (BallinStadt). Es umfasst die im Bestand überwiegend versiegelten Flächen der Busumsteigeanlage Veddel inkl. Abstellbereich für Busse und der Park+Ride-Anlage (P+R) einschließlich eines mehrgeschossigen Parkhauses mit ca. 440 Stellplätzen aus den 1990er Jahren sowie einer Bike+Ride-Anlage (B+R) für rund 48 Fahrräder. Die im Norden und Osten angrenzenden Verkehrsflächen der Hauptverkehrsstraßen Harburger Chaussee und Veddeler Straße werden anteilig mit in das Plangebiet einbezogen. Im Süden und Westen ist das Plangebiet durch die Böschungsunterkanten bestehender, teilweise mit Gehölzen bestandener Bahndämme begrenzt.

Planungsanlass

Der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und eine nahtlose Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel sowie die Stärkung klimafreundlicher Mobilitätsalternativen sind wesentliche Voraussetzungen für die Umsetzung der vom Senat verfolgten Mobilitätswende in Hamburg und des 2019 von der HOCHBAHN verabschiedeten Klimaziels „Klimaneutralität 2030“. Die schrittweise Umstellung der Busflotte von Verbrennungs- auf Elektromotoren spielt dabei eine zentrale Rolle. Dies bedingt den Aufbau einer neuen Infrastruktur an Busbetriebshöfen und –werkstätten, die den neuen technischen Gegebenheiten gerecht werden kann. 

Einer dieser neuen Busbetriebshöfe soll auf der Veddel, in unmittelbarer Nähe zur S-Bahn-Haltestelle Veddel (BallinStadt) entstehen. Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage mit kurzen Einsatzwegen zu den bedienten Buslinien hat sich das Plangebiet im Rahmen einer Standortprüfung als besonders geeignet herausgestellt. In einem Gebäudekomplex sollen ein neuer Betriebshof der HOCHBAHN mit Werkstatt, ein hvv switch-Punkt für Carsharing-, MOIA- und StadtRAD-Angebote sowie ein Nahversorger zur Versorgung der umliegenden Wohnquartiere und Flächen für weitere gewerbliche Nutzungen vereint werden. 

Aufgrund dieser vielfältigen Ansprüche an den Neubaukomplex wurde ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb durch die HOCHBAHN in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Der im Juni 2023 von der Jury prämierte Siegerentwurf des Kölner Architekturbüros JSWD Architekten stellt die Grundlage für den Funktionsplan-Entwurf und den Bebauungsplan-Entwurf dar.

Planungskonzept

Der Siegerentwurf vereint Busbetriebshof, Busumsteigeanlage und den Gewerbebau in einem Gebäudeensemble. Der eigentliche Baukörper gliedert sich in zwei Teile, die durch ein niedriggeschossiges, begrüntes Verbindungselement zu einem Gebäudekomplex zusammengefasst werden.

Der Busbetriebshof ist im Südosten des Plangebietes platziert. In diesem werden flächensparend auf vier Ebenen mit Rampen Abstellkapazitäten für bis zu 176 Busse inklusive Werkstatt geschaffen. Das Gebäude wird außerdem Flächen für eine Bike+Ride-Anlage mit rd. 600 Abstellplätzen für Fahrräder bieten.

Funktionsplan-Entwurf
JSWD Architekten, Köln

Ein nach Südwesten zurückgesetzter Gewerbebau bildet mit einer etwas größeren Gebäudehöhe im Westen zu den Gleisanlagen den zweiten Teil des Ensembles. Hier sollen u. a. ein Nahversorger mit maximal 1.200 m² Verkaufsfläche und ergänzendem Drogeriemarkt sowie voraussichtlich ein Hostel und weitere gewerbliche Nutzungen (z. B. Coworking, Gastronomie, Fitnessstudio, Dienstleistungen) entstehen. Das Untergeschoss soll Raum für rd. 240 Pkw-Stellplätze bieten, davon 100 als Park+Ride-Stellplätze. Die Zu- und Ausfahrt des Busbetriebshofs, der Anlieferung des Gewerbeobjekts sowie der Tiefgarage sind von der Veddeler Straße vorgesehen. Die neue Busumsteigeanlage bleibt an die Harburger Chaussee angebunden und ist zusätzlich über eine Zu- und Ausfahrt mit dem Busbetriebshof verbunden. 

Die räumliche Anordnung des Gewerbebaus in der Südostecke schafft eine Platzsituation zwischen den Gebäuden und dem S-Bahnzugang. Mit der Rückstaffelung der ersten drei Geschosse entstehen begrünte Terrassen, die u. a. für eine Außengastronomie vorgesehen sind. Die im nördlichen Teil des Plangebietes befindlichen Freiflächen sind überwiegend geprägt durch die neue, moderne Busumsteigeanlage.

Inhalte des Bebauungsplans

Der neue Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschafsplanung setzt für die Busumsteigeanlage und den Quartiersplatz eine Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung fest. Der Infrastrukturbau mit seinen vielfältigen Nutzungen soll durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Mobilitätsstation / Busbetriebshof“ planungsrechtlich ermöglicht werden. Die Zweckbestimmung des Sondergebiets wird im weiteren Planungsprozess konkretisiert und die zulässigen Nutzungen im Sondergebiet durch textliche Festsetzungen genau definiert. Die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung und der Umweltbericht zum Bebauungsplan-Entwurf werden im Zuge des weiteren Verfahrens erarbeitet. Um die Umsetzung des prämierten hochbaulichen Entwurfs zu sichern, werden die überbaubaren Grundstücksflächen durch sog. baukörperbezogene Baugrenzen ausgewiesen. Dies sichert eine Überbauung des Grundstücks entsprechend des gewünschten Entwurfs und hält Randbereiche im Süden frei von Bebauung. Die Höhe des Gebäudeensembles wird entsprechend der im Funktionsplan-Entwurf bestimmten Geschosszahlen und durch die maximal zulässige Gebäudehöhe festgesetzt. 

Die umgebenden Straßen- und Wegeflächen der Veddeler Straße und Harburger Chaussee werden weiterhin als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben wird ein neuer Zuschnitt der Flurstücke innerhalb des Plangebiets erforderlich. Insbesondere die Grenze zur Straßenverkehrsfläche der Veddeler Straße wird angepasst, wobei der genaue Verlauf im weiteren Verfahren noch genauer abzustimmen ist.
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Bebauungsplan
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Kartengrundlage LGV-FHH