Obwohl Einzelhandel im Industriegebiet bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist, finden die Mitglieder der Task-Force bei ihren Einsätzen immer wieder Einzelhändler vor. Deswegen standen während des gestrigen Einsatzes die Kontrollen von Gewerbetreibenden im Bereich des Groß- und Einzelhandels im Mittelpunkt. Bei den Kontrollen wurde der Fokus auf den Abgleich der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort mit den erteilten Genehmigungen gelegt sowie allgemeine Kontrollen im Bereich des Gewerbe- sowie Lebensmittelrechts durchgeführt.
Ergebnisse des Einsatzes:
- In über 10 Fällen haben die Mitglieder der Task-Force baurechtswidrige Zustände festgestellt. Neben dem unzulässigen Betrieb von Einzelhandel wurden illegale Ein- und Anbauten an den Gebäuden entdeckt, Flucht- und Rettungswege fehlten, waren versperrt oder endeten nicht nutzbar an den unzulässig errichteten Nebengebäuden. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte erlässt entsprechende Anordnungen zur Wiederherstellung ordnungsgemäßer Zustände.
In einem Fall führten die vor Ort festgestellten Mängel aufgrund der Schwere zu einer sofortigen Nutzungsuntersagung, da akute Gefahr für Leib und Leben bestand.
- In einem Lebensmittelbetrieb wurden Spuren von Nagern entdeckt. Das Bezirksamt erlässt eine Anordnung zum Einsatz einer Schädlingsbekämpfungsfirma. Zudem wurden in diesem Betrieb große Mengen von Einwegdosen ohne Pfand festgestellt. Die Feststellung wird an die zuständige Behörde weitergeleitet. Der Verkauf der Dosen wurde vorsorglich untersagt und die Ware gesperrt.
- In mehreren Fällen stellte die staatliche Arbeitsschutzaufsicht Mängel beim Arbeitsschutz fest. Die Justizbehörde erlässt entsprechende Anordnungen zu Sofortmaßnahmen.
- Bei einem Betrieb besteht der Verdacht, dass dieser Elektrogeräte zerlegt. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte leitet ein entsprechendes Verfahren zur Untersagung ein.
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