Billbrook/Rothenburgsort

Task-Force Billstraße: Ergebnisse des neunten Verbundeinsatzes im Industriegebiet

26. März 2026 Pressemitteilung

Die Task-Force Billstraße hat gestern ihren neunten Verbundeinsatz im Industriegebiet Billbrook/Rothenburgsort durchgeführt. Unter der Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte haben zwischen 10:00 und 12:30 Uhr rund 45 Mitarbeitende aus dem Bezirksamt, der Polizei Hamburg, der Feuerwehr Hamburg, der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, der Finanzbehörde sowie der Behörde für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit und Innovation insgesamt sechs Grundstücke mit verschiedenen Betrieben in der Billstraße kontrolliert.

Obwohl Einzelhandel im Industriegebiet bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist, finden die Mitglieder der Task-Force bei ihren Einsätzen immer wieder Einzelhändler vor. Deswegen standen während des gestrigen Einsatzes die Kontrollen von Gewerbetreibenden im Bereich des Groß- und Einzelhandels im Mittelpunkt. Bei den Kontrollen wurde der Fokus auf den Abgleich der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort mit den erteilten Genehmigungen gelegt sowie allgemeine Kontrollen im Bereich des Gewerbe- sowie Lebensmittelrechts durchgeführt.

Ergebnisse des Einsatzes:

  1. In über 10 Fällen haben die Mitglieder der Task-Force baurechtswidrige Zustände festgestellt. Neben dem unzulässigen Betrieb von Einzelhandel wurden illegale Ein- und Anbauten an den Gebäuden entdeckt, Flucht- und Rettungswege fehlten, waren versperrt oder endeten nicht nutzbar an den unzulässig errichteten Nebengebäuden. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte erlässt entsprechende Anordnungen zur Wiederherstellung ordnungsgemäßer Zustände.
    In einem Fall führten die vor Ort festgestellten Mängel aufgrund der Schwere zu einer sofortigen Nutzungsuntersagung, da akute Gefahr für Leib und Leben bestand.
  2. In einem Lebensmittelbetrieb wurden Spuren von Nagern entdeckt. Das Bezirksamt erlässt eine Anordnung zum Einsatz einer Schädlingsbekämpfungsfirma. Zudem wurden in diesem Betrieb große Mengen von Einwegdosen ohne Pfand festgestellt. Die Feststellung wird an die zuständige Behörde weitergeleitet. Der Verkauf der Dosen wurde vorsorglich untersagt und die Ware gesperrt.
  3. In mehreren Fällen stellte die staatliche Arbeitsschutzaufsicht Mängel beim Arbeitsschutz fest. Die Justizbehörde erlässt entsprechende Anordnungen zu Sofortmaßnahmen.
  4. Bei einem Betrieb besteht der Verdacht, dass dieser Elektrogeräte zerlegt. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte leitet ein entsprechendes Verfahren zur Untersagung ein.

Für Rückfragen der Medien
Bezirksamt Hamburg-Mitte | Pressestelle
Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg
Telefon: (040) 428 54-2877
E-Mail: pressestelle@hamburg-mitte.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/mitte

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