Das Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit besteht aus vier Fachämtern mit folgenden Aufgaben:
Fachamt Grundsicherung und Soziales
Das Fachamt Grundsicherung und Soziales gewährt Hilfen für Personen die nicht erwerbsfähig sind oder ein zu niedriges Einkommen besitzen um ihren Lebensunterhalt allein zu bestreiten sowie Grundleistungen für Personen über 65 Jahre und weitere soziale Unterstützungsleistungen in bestimmten Lebenslagen. Die einzelnen Formen der Hilfe können sehr unterschiedlich sein.
Zum Fachamt gehören auch die Fachstelle für Wohnungsnotfälle, die Ausbildungsförderung für Schüler (BAföG) und es werden Hilfen für Asylbewerber gewährt. Das Fachamt erteilt auch Wohnberechtigungsscheine und nimmt Wohngeldangelegenheiten wahr.
Fachamt Gesundheit
Das Fachamt Gesundheit ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes und nimmt eine Vielzahl von Aufgaben unter anderem auf der Grundlage des Hamburgischen Gesundheitsdienstgesetzes wahr. Hierzu gehören vor allem die Erstellung bestimmter Gutachten, der Sozialpsychiatrische Dienst und der Jugendpsychiatrische Dienst, die Abteilung für Körperbehinderte, der Schulärztliche- und Schulzahnärztliche Dienst, die Mütterberatung und der Infektionsschutz einschließlich der Tuberkulosebekämpfung.
Weiterhin nimmt das Fachamt Aufgaben der Hygieneüberwachung wahr und kümmert sich als Aufsichtsbehörde um die Elternschulen sowie Alten- und Pflegeheime.
Fachamt Jugend- und Familienhilfe
Das Fachamt Jugend- und Familienhilfe bietet Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern sowie jungen Volljährigen vielfältige Beratungen und Hilfen für unterschiedliche Lebenslagen und Erziehungssituationen an. Zum Fachamt gehört auch der Allgemeine Soziale Dienst.
Fachamt Sozialraummanagement
Das Fachamt Sozialraummanagement ist zuständig für die fachübergreifende Planung und Steuerung der sozialen Infrastruktur und verknüpft die fachbezogenen Vorgaben aus den Bereichen Gesundheit, Jugendhilfe, Altenhilfe, Soziales, Sport und Stadtteilkultur. Außerdem bestehen enge Beziehungen zur aktiven Stadtteilentwicklung und Sanierung im Baudezernat. Das Fachamt hat weiterhin Aufgaben im Zusammenhang mit der Integration von Zuwanderern, bei der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (ehrenamtliche Tätigkeiten) und ist zuständig für die bezirklichen Zuwendungen an öffentliche und private Träger. Zum Fachamt gehören auch die Spielhäuser, Elternschulen und die Häuser der Jugend.
Im Bereich Controlling werden die für die Fachämter des Dezernats Soziales, Jugend und Gesundheit notwendigen Controllingprozesse abgestimmt, organisiert und mit durchgeführt. Dabei hat das Controlling -als „Fachcontrolling“- die Aufgabe, die jeweils verantwortlichen Führungsebenen dabei zu unterstützen, zielführende Maßnahmen zur Erreichung bzw. Sicherung der Organisationsziele veranlassen zu können.
Hierfür stellt das Controlling aufbereitete und analysierte Daten bzw. Informationen hinsichtlich der Leistungserbringung bereit, formuliert Handlungsbedarfe und unterbreitet Maßnahmenvorschläge. Die im Fachcontrolling entstehenden Daten sind eine entscheidende Informationsquelle zur Analyse der Sozialstrukturen und Bedarfslagen in den Sozialräumen des Bezirks. Damit stellt das Controlling auch einen unverzichtbaren Bestandteil bei der Erstellung von Sozialraumanalysen als Grundlage einer integrierten Sozialplanung durch das Fachamt Sozialraummanagement dar.
Controlling dient weiterhin der Wirkungskontrolle der durch die Fachämter des Dezernats erbrachten Leistungen hinsichtlich der dadurch erreichten Veränderungen in den Sozialräumen.
Die Jugendhilfe- und Sozialplanung im Bezirk Hamburg-Mitte leistet einen planerischen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen im Bereich des Bezirksamtes Hamburg-Mitte.
Dafür erstellt sie mit ihren Sozialraumbeschreibungen umfangreiche Planungsgrundlagen für alle im Bezirk arbeitenden Fachämter. Fachübergreifend werden die Lebenslagen aller in einem Planungs- und/oder Sozialraum lebenden Alters- und Zielgruppen z. B. in Bezug auf Bildung, Gesundheit, Einkommen betrachtet, analysiert und bewertet.
Diese Integrierte Sozialplanung verknüpft ihre Erkenntnisse mit den Fachplanungen der unterschiedlichen Verwaltungsebenen (bezirkliche Fachämter, Fachbehörden, Senatsprogramme). Sie stellt damit ein kommunales Handlungswissen für einzelne Räume zur Verfügung, benennt Potentiale und Defizite und leitet daraus notwendige Handlungserfordernisse für Politik und Verwaltung ab.