Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit der Verwaltung früher oder später in Kontakt, weil sie zum Beispiel einen Personalausweis beantragen müssen oder Kindergeld beanspruchen können. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
In einem Verwaltungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (zum Beispiel Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.
Wenn Verwaltungsbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten zum Beispiel erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
Inhaltsverzeichnis
1. Wer sind wir?
2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
5. Wie verarbeiten wir diese Daten?
6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht und so weiter) haben Sie?
1. Wer sind wir?
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Caffamacherreihe 1-3 | 20355 Hamburg
Telefon 040 42854–3375
E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ist verantwortlich für die bezirkliche Stadtplanung. Zentrale Geschäftsbereiche sind die verbindliche Bauleitplanung, die integrierte Stadtteilentwicklung, städtebauliche Planungen, Standort- und Flächenentwicklungen, Projektsteuerung und die Landschaftsplanung. Unsere Aufgaben führen wir auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und weiterer gesetzlicher Bestimmungen durch. Dabei binden wir unterschiedlichste Projektbeteiligte und Akteure ein und beteiligen die Öffentlichkeit.
2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die für die Bezirksämter zuständige Datenschutzbeauftragte richten:
Datenschutzbeauftragte der Bezirke:
Bezirksamt Hamburg-Nord
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Kümmellstraße 7 | 20249 Hamburg
E-Mail: dsbderbezirke@hamburg-nord.hamburg.de
3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Für die Wahrnehmung der Aufgaben des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung werden personenbezogene Daten benötigt. Zu den gesetzlichen Aufgaben gehören insbesondere die Erarbeitung von Bebauungsplänen, die erforderlichen Untersuchungen zur Vorbereitung und die Durchführung von Stadtteilentwicklungsverfahren, die Bearbeitung von objekt- und grundstücksbezogenen Prüf- und Genehmigungsverfahren (beispielsweise in Sanierungsgebieten nach § 144 BauGB und in Erhaltungsgebieten nach § 173 BauGB), der Abschluss von städtebaulichen Verträgen, die Erstellung von Bescheinigungen und Stellungnahmen an Dritte nach weiteren gesetzlichen Bestimmungen, die Bearbeitung von Förderanträgen nach Landeshaushaltsordnung und die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Beispiele zur Verarbeitung:
- Wenn wir Hinweise und Beiträge in öffentlichen Veranstaltungen oder bei öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 BauGB für die Abwägung von Konzepten oder Bebauungsplänen erhalten oder wenn Sie sich direkt mit Hinweisen und Auskunftsbegehren an uns wenden, erfassen wir persönliche Identifikations- und Kontaktangaben.
- Zur Erarbeitung und zum Abschluss von städtebaulichen Verträgen benötigen wir Ihre Identifikations- und Kontaktdaten sowie gegebenenfalls weitere fachspezifische Daten.
Wenn Sie sich nach § 137 BauGB in Fördergebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung in unseren Verfahren und Planungen einbringen möchten, erfassen wir Identifikations- und Kontaktdaten, um Ihre Beiträge zu berücksichtigen.
Wir werten Ihre Auskünfte nach § 138 BauGB zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung aus.
Im Zusammenhang mit grundstücksbezogenen Prüfungen können wir Eigentumsverhältnisse und gegebenenfalls weitere Daten erheben und verarbeiten.
Bei Prüfverfahren in Sozialen Erhaltungsgebieten benötigen wir unter anderem Informationen zu Wohn- und Mietverhältnissen und führen Erörterungen und Anhörungen mit Betroffenen durch.
Wenn Sie Projektförderungen im Rahmen von Stadtteilentwicklungsverfahren bei uns beantragen, erfassen wir Ihre „Stammdaten“, zu denen neben Ihren Identifikations- und Kontaktdaten unter anderem Ihre Bankdaten gehören, die wir für die Erstellung von Zuwendungsbescheiden und zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen benötigen.
4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:
Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, zum Beispiel Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.
Erfassung von so genannten „Stammdaten“ bei Projektförderungen, zu denen Ihre Bankverbindung und weitere fachspezifische Daten gehören, sowie Erfassung Ihrer Unterschrift.
Informationen zu persönlichen Wohn- und Mietverhältnissen, zum Beispiel zu Miethöhen, Mietbelastung und Wohndauer im Rahmen der Umsetzung von Sozialen Erhaltungsverordnungen und der Umwandlungsverordnung auf Grundlage des § 172 BauGB
Besondere Kategorien personenbezogener Daten, sogenannte „sensible Daten“, erfassen wir nur dann, wenn dies für spezielle Verfahren erforderlich ist.
Dazu gehören Angaben zu persönlichen Lebensumständen bei Sanierungsverfahren BauGB: Gemäß § 138 BauGB können an personenbezogenen Daten Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen, erhoben werden.Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.
5. Wie verarbeiten wir diese Daten?
In den automationsgestützten Verwaltungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und in weiteren Schritten den Verwaltungsverfahren zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellsten technologischen Entwicklungen.
Personenbezogene Daten, die nach § 138 BauGB in Sanierungsverfahren erhobenen werden, werden nur zu Zwecken der Durchführung der Sanierung verwendet.
Personenbezogene Daten, die im Rahmen von Prüfverfahren nach der Sozialen Erhaltungsverordnung und Umwandlungsverordnung erhoben werden, werden nur für die Entscheidungsfindung in den jeweiligen Verfahren verwendet. Dies gilt für die weiteren genannten Prüf- und Stellungnahmeverfahren sinngemäß.
6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Verwaltungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (zum Beispiel an Krankenkassen, Rentenversicherungsträger) weitergeben, wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben oder wenn die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.
Beispiele:
Mit Ihrer Zustimmung können wir Ihre Beiträge im Rahmen von Beteiligungsverfahren unter Nennung Ihres Namens veröffentlichen, zum Beispiel in Protokollen.
Bei Berichts- und Veröffentlichungspflichten, zum Beispiel nach dem Transparenzgesetz, können personenbezogene Daten veröffentlicht werden (wenn ein öffentliches Interesse vorliegt).
Soweit nach § 138 BauGB erhobene Daten für die Besteuerung erforderlich sind, dürfen sie an die Finanzbehörden weitergegeben werden.
7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Die Dauer der Speicherung erfolgt soweit dies gesetzlich geregelt ist und folgt im Übrigen den geltenden Bestimmungen, insbesondere der Aktenordnung der Bezirksämter und der Geschäftsordnung der Bezirksämter in ihren aktuellen Fassungen.
Im Falle des § 138 BauGB werden nach Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets die Daten gelöscht.
8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht und so weiter) haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden.
Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.
Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22 | 20459 Hamburg
Tel.: 040 42854-4040
E-Fax: 040 4279-11811
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.
Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.