Datenschutzerklärung – Bezirksamt Hamburg-Mitte

Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung

Datenschutzerklärung und allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) der Zentralen Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung der Freien und Hansestadt Hamburg

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Gewerbetreibende im stehenden Gewerbe oder Reisegewerbe, sowie selbstständig tätige Handwerksbetriebe eines zulassungspflichtigen Handwerks im stehenden Gewerbe sind verpflichtet, ihr Gewerbe anzumelden bzw. ihren Handwerksbetrieb in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Schwarzarbeit leistet dabei, wer Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbringt oder ausführen lässt und dabei als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat oder als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).

Im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Zentralen Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung bei der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie zur Gefahrenabwehr ist es erforderlich, personenbezogene Daten verschiedener Betroffener zu verarbeiten.

Mit der Richtlinie (EU) 2016/680 über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung – sogenannte Richtlinie für Justiz und Inneres (JI-RL) – hat die Europäische Union eine Vereinheitlichung der Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Justiz- und die Polizeibehörden vorgenommen. In den Anwendungsbereich fällt auch die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, welche in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsbehörde liegt. Diese wurden unter anderem im 3. Teil des BDSG in nationales Recht umgesetzt.

Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 Abs. 1 DS-GVO, Art. 3 Nr.1 JI-RL, § 46 Nr. 1 BDSG alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im

Folgenden »betroffene Person«) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Personenvereinigung (z.B. GbR, oHG) oder sonst einer juristischen Person, soweit ein Bezug zu der/den dahinstehenden natürlichen Personen(en) besteht, zugeordnet werden können, zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Dies umfasst z.B. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Einkommen, Beruf, Kfz-Kennzeichen, Konto- oder Versicherungsnummer. Auch pseudonymisierte Daten, zum Beispiel eine IP-Adresse oder Personalnummer, aus denen die betroffene Person indirekt bestimmbar wird, gelten als personenbezogene Daten. Keine personenbezogenen Daten sind hingegen vollständig anonymisierte Daten.

Wenn Verwaltungsbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen. Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur für den Zweck verarbeitet, für den sie erhoben wurden. Eine zweckändernde Verarbeitung erfolgt nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.

Die zuständige Behörde bearbeitet Ihren Hinweis inhaltlich und entscheidet darüber, ob Ihrem Hinweis nachgegangen wird, ob noch Angaben fehlen oder ob dem Hinweis nicht nachgegangen wird. Für das Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren bei der zuständigen Behörde gelten die gesetzlich festgelegten Datenschutzbestimmungen.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir verarbeiten und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich deswegen wenden können.

Im Zusammenhang mit den Tätigkeiten zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ist es erforderlich, personenbezogene Daten verschiedener betroffener Personen zu verarbeiten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer sind wir?
  2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
  3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
  4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
  5. Wie verarbeiten wir diese Daten?
  6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
  7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
  8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht und so weiter) haben Sie?

1. Wer sind wir?

Wir sind das

Bezirksamt Hamburg-Mitte
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung (ZLS)
Caffamacherreihe 1-3 | 20355 Hamburg
E-Mail: schwarzarbeitsbekaempfung@hamburg-mitte.hamburg.de

Wir sind die nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz hamburgweit zuständige Behörde.

Wir prüfen, ob der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nachgekommen oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) erworben wurde, oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betrieben wird und die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt.

Ihre Daten werden auf mehrere gesetzlichen Grundlagen im Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren verarbeitet:

  • §§ 3, 4, 6 und 7 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
  • Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO
  • § 4 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG)
  • § 26 Abs. 1 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)
  • § 49 c Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in Verbindung mit §§ 483 bis 491 Strafprozessordnung (StPO)
  • § 500 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG
  • §§ 45 bis 84 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Ihre Daten können Sie grundsätzlich freiwillig angeben. Bei der Durchsetzung von Prüfungen und Ermittlungen besteht hierbei eine gesetzliche Verpflichtung. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie sich persönlich oder schriftlich an die zuständige Behörde wenden.

2. Wer sind Ihre Ansprechpersonen?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die folgende Person richten:

Die/der gemeinsame Datenschutzbeauftragte der Bezirksämter:
Bezirksamt Hamburg-Nord
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Kümmellstraße 7 | 20249 Hamburg
E-Mail: dsbderbezirke@hamburg-nord.hamburg.de

3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten und personenbezogene Daten Dritter zum Zwecke der Bekämpfung der Schwarzarbeit nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie zur Gefahrenabwehr. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens ist es daher erforderlich, dass Sie so viele und präzise Angaben wie möglich machen. Sofern unzureichende Angaben gemacht wurden, kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.

Hierfür werden personenbezogene Daten erfasst, bearbeitet, gespeichert und übermittelt. Es findet kein Profiling statt.

4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben:
    • Beim Antragsteller soweit es sich um die hinweisgebende Person handelt: Vor- und Nachname, Adressdaten, Alter, persönliche Angaben zur betroffenen Person im Hinweis
    • Daten von Dritten: Vor- und Nachname, Adressdaten
  • Kommunikationsdaten:
    • Telefon, E-Mail
  • Unternehmensdaten:
    • Name des Unternehmens, Betriebsanschrift, sonstige Anschriften zum Betrieb
    • Angaben zur Gewerbeanmeldung, Reisegewerbekarte, Handwerksrolleneintragung
    • Beschäftigungsverhältnisse, Einkommensverhältnisse
  • Bankdaten
  • Telemediendaten:
    • Nutzerdaten aus Social-Media
    • Daten aus Internetseiten
  • Daten zu Sachverhalten betreffend die Schwarzarbeit
  • Ereignisdaten:
    • Datum, Zeitraum, Uhrzeit, Ereignisort
  • Behördendaten:
    • Daten aus anderen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Sachverhalt stehen
    • Steuerdaten
    • Halterabfragen
  • Aussagen, Angaben und Anlagen der hinweisgebenden Personen. Welche Daten erhoben werden, hängen vom Inhalt der Aussagen, Angaben und Anlagen ab. Bei den Daten kann es sich um jegliche Daten handeln, die im Zusammenhang des Sachverhalts stehen können, u.a.:
    • Daten zu Bankkonten
    • Rechnungen, Quittungen
    • Vertragsdaten
    • Kfz-Kennzeichen
    • Lieferdaten
    • Abrechnungsdaten
    • Mitarbeiterdaten
    • Aliaspersonalien
    • Aufenthaltsrechtliche Daten
    • Stammdaten
    • Versicherungsdaten
    • Telemediendaten
    • Behördendaten
    • Personen- und Tätigkeitsbeschreibungen
    • Sonstige Beobachtungen
    • Lichtbilder
    • Nutzerdaten aus Telemedien
    • Auszüge aus Telemedienkommunikationsverläufe
    • Angaben zu Straftaten oder weiteren Ordnungswidrigkeiten

Besondere Kategorien personenbezogener Daten, sogenannte „sensible Daten", erheben wir nicht.

Die Kategorien der betroffenen Personen können umfassen:

  • Beteiligte eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (u.a. Beschuldigte / verdächtige Personen, Zeugen, Geschädigte)
  • Sonstige natürliche oder juristische Personen, die im Zusammenhang mit dem Sachverhalt zur Schwarzarbeit stehen
  • Kontakt- oder Begleitpersonen

5. Wie verarbeiten wir diese Daten?

Über dem telefonischen, elektronischen oder schriftlichen Wege eingehende personenbezogene Daten werden in weiteren Schritten manuell geprüft und dem Verwaltungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellsten technologischen und organisatorischen Entwicklungen.

In dem Abschnitt Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung werden Ihre Daten elektronisch gespeichert und zusätzlich in einer Papierakte dokumentiert.

6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (zum Beispiel andere Behörden und Ämter) weitergeben, wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Eine Weitergabe der bei der Zentralen Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung erhobenen Daten kann gemäß § 49 a Ordnungswidrigkeitengesetz und § 6 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im Wege der Amtshilfe und Zusammenarbeit an folgende Stellen, zur Wahrnehmung derer Aufgaben, erfolgen:

  • Gerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • andere Landes- und Bundesbehörden und Ämter
  • Behörden der Zollverwaltung
  • Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • gemeinsame Einrichtungen der kommunalen Träger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und der Bundesagentur für Arbeit.

7. Wie lange speichern und bewahren wir Ihre Daten?

Die Dauer der Speicherung und Aufbewahrung entspricht den geltenden Bestimmungen, insbesondere der Aktenordnung der Bezirksämter und der Geschäftsordnung der Bezirksämter in ihren aktuellen Fassungen. Die Aufbewahrungsfristen gemäß Ziffer 6.2.2 der Aktenordnung beträgt u.a.:

  • Hauptakten und Unterakten: zehn Jahre
  • Einzelfall- / Sonderakten: drei bis fünf Jahre

Die Aufbewahrungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende der Akte bzw. des Aktenbandes. Im Einzelfall können Hauptakten, Unterakten, Einzelfallakten und Sonderakten von besonderer Bedeutung über die Mindestfrist hinaus aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung sollte 30 Jahre nicht überschreiten.

8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie und Dritte haben im Verwaltungsverfahren nach der Datenschutz-Grundverordnung und im Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Bundesdatenschutzgesetz verschiedene Rechte, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung und der §§ 57 bis 58 Bundesdatenschutzgesetz, die wir hier erklären. Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Ihre Rechte können Sie bei der zuständigen Datenschutzkoordination geltend machen. Diese erreichen Sie per E-Mail: datenschutzkoordination@hamburg-mitte.hamburg.de

  • Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten verlangen, die wir verarbeiten. Bitte beschreiben Sie in Ihrem Auskunftsantrag Ihr Anliegen möglichst genau, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.

  • Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

  • Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

  • Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung berechtigt bzw. verpflichtet.

Sie haben kein Recht auf Widerspruch, wenn gegen Sie ein Prüfungs-, Ermittlungs-, Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren anhängig ist.

  • Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 - 40 40
E-Fax: (040) 4 279 – 11811
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten

In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

Die Benachrichtigung kann gemäß Art. 23 Abs. 1 DS-GVO und Art. 13 Abs. 3 JI-RL aus verschiedenen Gründen aufgeschoben, eingeschränkt oder unterlassen werden. Hier sind die landesgesetzlichen Regelungen zu beachten.

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