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Politik

Bezirksversammlung

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Die Bezirksversammlung ist ein politisches Gremium, dessen Mitglieder von der wahlberechtigten Bevölkerung eines Bezirkes gewählt werden.

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Im Bezirksverwaltungsgesetz heißt es, dass die Bevölkerung insbesondere durch die Bezirksversammlung an den Angelegenheiten des Bezirks und den Aufgaben des Bezirksamtes mitwirkt. Hierzu unterrichtet das Bezirksamt die Bezirksversammlung laufend über die Führung der Geschäfte und über die künftigen Vorhaben. Die Abgeordneten ihrerseits können durch Eingaben Verwaltungshandeln anregen und Empfehlungen aussprechen, welche die Verwaltung umsetzt. In den ihr vorbehaltenen Angelegenheiten hat die Bezirksversammlung darüber hinaus die Befugnis, Beschlüsse zu fassen, zum Beispiel im Aufstellungsverfahren für den Haushaltsplan oder bei der Verwendung von Sondermitteln.

Die Bürgerinnen und Bürger können also über ihre Bezirksabgeordneten einen gewissen Einfluss darauf nehmen, was im eigenen Bezirk und in der direkten Nachbarschaft geschieht. In die Bezirksversammlung können nur Kandidaten gewählt werden, die in dem jeweiligen Bezirk wohnen.

Die Sitzungen sind öffentlich und zu Beginn haben die Bürgerinnen und Bürger in einer Fragestunde stets die Möglichkeit, direkt Fragen an die Mitglieder der Bezirksversammlung zu stellen.

Weitere Informationen (Sitzungskalender, Einladungen, Tagesordnungen, Niederschriften, Mitglieder) erhalten Sie über das Bürgerinformationssystem der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte.

Kontakt:

Geschäftsstelle der Bezirksversammlung / Gremienbetreuung
E-Mail: bezirksversammlung@hamburg-mitte.hamburg.de

Download

Geschäftsordnung der Bezirksversammlung (Fassung vom 20.04.2023)

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