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Eingaben online - Bezirksversammlung Hamburg-Mitte

Senden Sie gerne Ihre Anliegen an die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte.

Mit welchen Anliegen* können Sie sich an die Bezirksversammlung wenden?

Alle Anregungen, Bitten oder Beschwerden, die den Bezirk Hamburg-Mitte betreffen, sind willkommen. Ihre Eingabe ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Schreiben Sie einfach auf, was Sie bewegt und wozu Sie Verbesserungsvorschläge haben.
Senden Sie Ihre Eingabe an folgendes E-Mail-Postfach:
bezirksversammlung@hamburg-mitte.hamburg.de oder per Briefpost:
Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg.

Wie geht es weiter?

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und werden darüber informiert, wann über Ihre Eingabe beraten wird. Gerne können Sie auch bei der Sitzung „live“ dabei sein.
Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung informiert Sie über den Stand des Verfahrens und am Ende auch über das Ergebnis.

*Hinweis:
Für Müllprobleme hat die Stadtreinigung die Hotline "Saubere Stadt" mit der Telefonnummer 25761111 und ein Kontaktformular "Saubere Stadt" eingerichtet.

Schäden an Straßen, Laternen, Bänken, Schildern und anderes an der öffentlichen Infrastruktur können Sie online über den "Melde-Michel" mitteilen.

Zum Weiterlesen

Luftbild der Hamburg Altstadt entlang der Mönkebergstrasse, Sankt Petri, Sankt Jacobi, Domplatz, Innenstadt
IMAGO / imagebroker

Bezirk Hamburg-Mitte Stadtteil- und Quartiersbeiräte

Hier finden Sie eine Übersicht aller Stadtteil- und Quartiersbeiräte im Bezirk Hamburg-Mitte. Kontaktinformationen, Sitzungstermine, Sitzungsorte und Protokolle entnehmen Sie bitte den verlinkten Internetseiten der jeweiligen Beiräte.

Eine Gruppe Jugendlicher diskutiert etwas.
IMAGO / Pond5 Images

Kinder- und Jugendbeteiligung Rahmenbedingungen vereinbart

Bezirksversammlung und Bezirksverwaltung stärken die Kinder- und Jugendbeteiligung im Bezirk.

Bezeichnung Fördermittel ist auf einem Ordner gedruckt, der auf einer Tastatur liegt.
IMAGO / Shotshop

Bezirksversammlung Vereinfachte Fördervoraussetzungen für Stadtteilkulturmittel

Zuwendungsempfänger sind Vereine, Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen, die Stadtteilkulturprojekte möglichst in Kooperation mit lokalen Akteuren durchführen wollen.