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Kinder- und Jugendbeteiligung

Rahmenbedingungen vereinbart

Die Bezirksversammlung und die Bezirksverwaltung Hamburg–Mitte möchten die Kinder- und Jugendbeteiligung im Bezirk stärken. Dafür wurde eine Vereinbarung getroffen, die die Rahmenbedingungen für die regelhafte Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben des Bezirksamtes schafft. Grundlage ist der § 33 BezVG, in dem die Kinder- und Jugendbeteiligung gesetzlich verankert ist.

Ansprechpartnerin

Katrin Jänke
Fachamt Sozialraummanagement
Caffamacherreihe 1–3 | 20355 Hamburg

Tel: 040 / 42854-2670
E-Mail: katrin.jaenke@hamburg-mitte.hamburg.de

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Vereinbarung zur Anwendung des § 33 BezVG

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Zum Weiterlesen

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Politik

Die Bezirksversammlung

Die Bezirksversammlung ist ein politisches Gremium, das durch die Be­völ­ke­rung eines Bezirkes gewählt wird. Durch die Bezirks­ver­samm­lung wirkt die Be­völ­kerung in den Ange­legen­heiten des Bezirks und an den Auf­gaben des Bezirks­amtes mit.

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Vereinfachte Fördervoraussetzungen für Stadtteilkulturmittel

Zuwendungsempfänger sind Vereine, Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen, die Stadtteilkulturprojekte möglichst in Kooperation mit lokalen Akteuren durchführen wollen.