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Kinder- und Jugendbeteiligung

Rahmenbedingungen vereinbart

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Die Bezirksversammlung und die Bezirksverwaltung Hamburg–Mitte möchten die Kinder- und Jugendbeteiligung im Bezirk stärken. Dafür wurde eine Vereinbarung getroffen, die die Rahmenbedingungen für die regelhafte Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben des Bezirksamtes schafft. Grundlage ist der § 33 BezVG, in dem die Kinder- und Jugendbeteiligung gesetzlich verankert ist.

Ansprechpartnerin

Katrin Jänke
Fachamt Sozialraummanagement
Caffamacherreihe 1–3 | 20355 Hamburg

Tel: 040 / 42854-2670
E-Mail: katrin.jaenke@hamburg-mitte.hamburg.de

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Vereinbarung zur Anwendung des § 33 BezVG

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