Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von:
- weiterführenden allgemein bildenden Schulen (zum Beispiel Stadtteilschulen, Gymnasien) und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (zum Beispiel Berufsvorbereitungsjahr) ab Klasse 10, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und
- von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende, zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist,
- einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war,
- einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammen lebt.
Die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1a BAföG müssen erfüllt sein.
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,
- Die Förderungsfähigkeit setzt gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 BAföG voraus, dass in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang ein berufsqualifizierender Abschluss erreicht wird.
- Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.
Anmerkung: Der Besuch der Berufsschule ist nicht förderungsfähig; Auszubildende können hier unter Umständen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.
Das BAföG kann inzwischen über BAföG digital elektronisch beantragt werden. Dies ist inzwischen der einfachste und schnellste Weg.
https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG
Es ist weiterhin möglich, den Antrag auf BAföG schriftlich bei der Abteilung für Ausbildungsförderung zu stellen. Für den Antrag gibt es spezielle Vordrucke. Diese erhält man bei der Abteilung für Ausbildungsförderung oder im Internet unter bafög.de
Ihren zuständigen Ansprechpartner für Schüler-BAföG finden Sie über den Behördenfinder.
Für Studierende ist das Studierendenwerk Hamburg zuständig.
Weitere Informationen: