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Wohn- und Pflegeheime

Heimaufsicht

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Modell Foto: Colourbox.de / Barabasa

Die Heimaufsicht berät und unterstützt Nutzerinnen und Nutzer, deren Vertreterinnen oder Vertreter und Angehörige, Wohnbeiräte, Betreiber sowie Personen mit berechtigtem Interesse von folgenden Wohn- und Betreuungsformen:

  • Servicewohnanlagen (Betreutes Wohnen)
  • Wohngemeinschaften
  • Wohneinrichtungen (Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderungen)
  • Gasteinrichtungen (Einrichtungen der Kurzzeitpflege, der Tages- und Nachtpflege und Hospize)
  • Ambulanten Pflegediensten und
  • Ambulanten Diensten der Behindertenpflege

Aufgabe der Aufsicht ist es, die Nutzerinnen und Nutzer bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und Rechte sowie die Betreiber bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen, deren Einhaltung zu überprüfen und die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung oder Behebung von Mängeln, insbesondere bei Gesundheitsgefahren, zu treffen. 

Die Aufsicht berät und unterstützt insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Aufzeigen geeigneter Wohn- und Betreuungsformen
  • Aufbau einer Wohngemeinschaft 
  • Gesetzliche Anforderungen an die verschiedenen Wohnformen und Ambulante Dienste sowie Möglichkeiten zur Vermeidung und Behebung von Mängeln
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden

Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Aufsicht ist das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG).

Weitere Informationen: 

Kontakt

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Wohn-Pflege-Aufsicht