Selbstverständlich streben wir grundsätzlich eine Regelung an, ohne das Gericht einschalten. Soweit dies aber nicht vermieden werden kann, ist der Beistand berechtigt das Kind vor dem Gericht zu vertreten. Der Beistand beantragt insoweit ein gerichtliches Vaterschaftsfeststellungsverfahren und die gerichtliche Festlegung des Kindesunterhalts.
Darüber hinaus ziehen wir für Sie den Unterhalt vom verpflichteten Elternteil ein und führen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durch. Wir betreuen Ihr Kind unterhaltsrechtlich von der Geburt bis zur Volljährigkeit.
Die Beistandschaft ist eine komfortable kostenlose Dienstleistung des Jugendamts. Sie kann von dem Elternteilteil in Anspruch genommen werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet und steht für alle Kinder zur Verfügung, unabhängig davon ob deren Eltern miteinander verheiratet sind oder waren.
Ansprechpartner
Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie über den Behördenfinder.