Unterhalt

Unterhaltsberatung

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs Ihres minderjährigen Kindes gegenüber dem anderen Elternteil, soweit dieser grundsätzlich zur Unterhaltszahlung bereit ist und eine einvernehmliche Regelung angestrebt werden kann.

Wir berechnen den zu zahlenden Kindesunterhalt aufgrund der freiwillig vom Unterhaltsverpflichteten eingereichten Einkommensunterlagen. Ist der Unterhalt bereits festgelegt, prüfen wir, ob das Kind einen höheren  Unterhaltsanspruch hat. Das ist in der Regel der Fall, wenn sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsverpflichteten deutlich verbessern, aber auch dann wenn der Mindestunterhalt angehoben wird oder das Kind sechs bzw. zwölf Jahre alt wird.

Für junge Volljährige, die zwischen 18 und 21 Jahre alt sind, berechnen wir den Unterhaltsanspruch, der gegenüber beiden Elternteilen besteht, soweit diese an einer einvernehmlichen Regelung interessiert sind.

Wir bieten dem Unterhaltsverpflichteten eine freiwillige kostenlose Unterhaltstitulierung an (siehe Unterhaltsbeurkundungen).

Die Unterhaltsberatung ist nicht möglich, wenn der Unterhalt freiwillig nicht gezahlt wird und gerichtliche Maßnahmen angestrebt werden müssen. Hierfür steht im Jugendamt - allerdings nur für minderjährige Kinder - die Beistandschaft zur Verfügung (siehe Beistandschaft).

Ansprechpartner

Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie über den Hamburg Service.

Weitere Informationen:

Zum Weiterlesen

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Für Eltern und enge Bezugspersonen

Kommt Ihnen das bekannt vor? „Immer nur Streit!“ „Das Zusammenleben in unserer Familie habe ich mir ganz anders vorgestellt!“ Ich fühle mich in der Erziehung der Kinder allein gelassen oder überfordert!“ Ich mache mir große Sorgen um mein Kind oder meine Familie!“ Wir unterstützen Sie...

Illustration von drei jungen Menschen vor hohen modernen Gebäuden.
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Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Hier finden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Informationen zur Beratung.

Euro-Münzen und Euro-Scheine
Colourbox.de / Tetiana Vitsenko
Alleinerziehend

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.