Die Vaterschaft zu einem Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, kann im Jugendamt (in allen Bezirken, je nach Wohnort) kostenlos anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt in Form einer Jugendamtsurkunde und hat einen notariellen Charakter. Die Anerkennung muss persönlich erfolgen.
Grundsätzlich ist die ebenfalls zu beurkundende Zustimmung der Mutter zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich. Sind der Anerkennende oder die Mutter noch nicht volljährig, bedarf es auch der Zustimmung der oder des gesetzlichen Vertreter(s).
Sehr wichtig für die Anerkennung der Vaterschaft ist die Identität der Beteiligten, darum ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Beurkundung mitzubringen.
Durch die Vaterschaftsanerkennung entstehen umfangreiche Pflichten und Rechte in der Beziehung zum Kind, über die der Anerkennende und die weiteren Beteiligten ausführlich belehrt werden. Nehmen Sie sich also bitte Zeit für diesen Termin und vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin, damit wir Zeit für haben und wir uns auf Sie vorbereiten können.
Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen. Hiervon machen viele nicht miteinander verheiratete werdende Eltern Gebrauch, weil zugleich auch die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge (siehe Sorgeerklärung) beurkundet werden kann. Die sorgeberechtigten Eltern teilen dann dem Standesamt den Namen des Kindes mit.
Ansprechpartner
Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie über den Hamburg Service