Die Seniorenberatung gliedert sich in zwei Bereiche:
- Die Seniorenberatung ist zuständig für Beratung von Hilfe suchenden alten Menschen und deren Unterstützung bei der Bewältigung altersbedingter Schwierigkeiten. Beim Vorliegen sozialhilferechtlicher Voraussetzungen können ganz konkrete Leistungen festgesetzt und finanziert werden.
- Pflegefachkräfte stellen in bestimmten Fällen die Pflegebedürftigkeit älterer Menschen fest.
Ansprechpartner
Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie über den Behördenfinder.