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Die warmen Tage laden dazu ein, Zeit im Freien zu verbringen – und für viele gehört das Grillen im Park einfach dazu. In Hamburg-Mitte gibt es drei Grünanlagen, in denen das Grillen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Damit alle Besucherinnen und Besucher die Parks gleichermaßen genießen können, ist es wichtig, einige Regeln zu beachten.
Tatsächlich ist das Grillen nur in den ausgewiesenen Grillzonen erlaubt! Dies sind die wichtigsten Regeln:

Einweggrills sind nicht erlaubt.
Der Grill muss einen Abstand von ca. 50 cm zum Boden haben, um Schäden am Rasen zu vermeiden.
Kinder sollten von heißen Grills ferngehalten werden.

Der Grill muss zwei Meter entfernt von Bäumen und Sträuchern stehen.
Funkenflug und Rauchschwaden müssen vermieden werden.

Heiße Asche und Kohle sollten vollständig abgelöscht und in den dafür vorgesehenen Aschecontainern entsorgt werden.

Der gesamte Müll sollte mitgenommen werden, sodass der Park in einem sauberen Zustand bleibt.
Auch die Hinweise der Feuerwehr sollten beachtet werden.
Hier befinden sich die ausgewiesenen Grillzonen:
Öjendorfer Park, Billstedt

Hammer Park, Hamm

Wilhelmsburger Inselpark, Wilhelmsburg
