Kultur im Stadtteil - Kultur für den Stadtteil
Bürgerinnen und Bürger Hamburgs sind von Beginn an initiativ in der Stadtteilkulturarbeit aktiv. Dieses Engagement stand auch bei der Entwicklung des Modells für die Stadtteilkulturförderung im Vordergrund, welches Transparenz und Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht.
Das Fachamt Sozialraummanagement Hamburg-Mitte unterstützt Stadtteilkulturzentren, Bürger- und Freizeithäuser, Geschichtswerkstätten sowie Stadtteilarchive und fördert stadtteilkulturelle Projekte. Stadtteilkultur beinhaltet begrifflich sowohl die traditionellen- als auch die alternativen Formen von Kulturarbeit aller Kultursparten im Stadtteil.
Durch die Förderung soll das stadtteilkulturelle Leben – auch als soziales Anliegen – in seiner Vielfalt erweitert und bereichert werden.
Das breit aufgestellte und vielfältige kulturelle Angebot in den Stadtteilen leistet einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in der Stadt und fördert die Identifikation der Menschen mit ihrem Wohnumfeld. Stadtteilkultur entsteht und wirkt in Verbindung mit initiativem Engagement von Personen, Gruppen und Einrichtungen, entfaltet sich mit spezifischen Profilen und nimmt Impulse aus dem Sozialraum auf.
Erfahren Sie, welche Einrichtungen der Stadtteilkultur derzeit vom Bezirk Hamburg-Mitte gefördert werden und wie Sie die Förderung eines Kulturprojekts beantragen können.
Stadtteilkulturzentren, Bürger- und Freizeithäuser, Geschichtswerkstätten und Stadtteilarchive
Die Arbeit der geförderten Kultureinrichtungen ist stadtteilbezogen und orientiert sich an den soziokulturellen Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Programme sind dadurch ausgesprochen vielfältig. Sie umfassen außer musikalischen und künstlerischen Angeboten unter anderem auch Sprachkurse, Lesungen, Kinderveranstaltungen aller Art, verschiedene Tanzkurse, Judo und Töpfern.
Die Kultureinrichtungen sind als Stiftungen oder gemeinnützige, eingetragene Vereine konzipiert und fühlen sich der kontinuierlichen Arbeit im Sinne der Förderkriterien verpflichtet. Die Einrichtungen haben ein integratives Konzept. Ihre Arbeit bezieht sich nicht nur auf eine bestimmte Sozial- oder Altersgruppe oder auf nur eine Angebotsform.
Die Geschichtswerkstätten beziehungsweise Stadtteilarchive sind nicht nur eine Archiv- und Sammelstelle, sondern befassen sich auch mit der Entwicklung der sozialen Problematik der Stadtteile und deren Geschichte. Diese Einrichtungen sind gewissermaßen ‚das Gedächtnis der Stadtteile‘. Die Angebote der Geschichtswerkstätten sind für alle Menschen im Stadtteil zugänglich. Sie bieten die Möglichkeit, einen persönlichen Beitrag zur Geschichtsschreibung zu leisten und Fotos, Dokumente und Erinnerungen zur Aufbewahrung zu geben.
Im Bezirk Hamburg-Mitte werden folgende Einrichtungen der Stadtteilkultur gefördert (Stand 2023):
Stadtteilkulturzentren
Kulturpalast Hamburg
Honigfabrik Wilhelmsburg
Kulturladen St. Georg
Kulturladen Hamm
Bürgerhäuser
Bürgerhaus Wilhelmsburg
Freizeithaus Kirchdorf Süd
Bürgertreff Dannerallee
Geschichtswerkstätten/Stadtteilarchive
Geschichtswerkstatt Wilhelmsburg & Hafen
Geschichtswerkstatt St. Georg
St. Pauli Archiv
Geschichtswerkstatt Hamm
Geschichtswerkstatt Horn
Geschichtswerkstatt Billstedt
Finkenwerder Geschichtswerkstatt
Förderung stadtteilkultureller Projekte – Ziele und Voraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung von Projekten der Stadtteilkultur ist, dass sie das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern, die Lebensqualität im Stadtteil verbessern und zu einer demokratischen, inklusiven und nachhaltigen Stadtteilentwicklung beitragen. Insbesondere sollen verschiedene Lebenswelten der Stadtbevölkerung berücksichtigt werden, um dadurch mehr Zusammenhalt zu generieren.
Darüber hinaus muss mindestens eines der folgenden Förderkriterien erfüllt werden:
- Ein Projekt ist öffentlich zugänglich und richtet sich an die Stadtteilbevölkerung, wobei es aktiv als auch rezeptiv angelegt werden kann.
- Bestehendes kulturelles Engagement im Stadtteil kann durch ein Projekt gefördert werden.
- Die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kreativen im Rahmen eines Projekts kann zu einer eigenen kreativen Betätigung ermutigen.
Für die Arbeit von Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten und in den Projekten der Stadtteilkultur ist auf eine barrierearme Durchführung zu achten (beispielsweise durch Gebärdensprach- oder Schriftdolmetschende für größere Veranstaltungen bzw. Videoprojekte oder Informationsmaterialien in Leichter Sprache).
Danach können beispielsweise gefördert werden:
- Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Ausstellungen, Stadtteilfeste).
- Projekte und Produktionen, die längerfristig angelegt sind (z. B. Veranstaltungsreihen, Videoprojekte, Buchproduktionen).
- Kooperationsveranstaltungen und Projekte, in die auch Schulen eingebunden sind.
- Stadtteil- und bezirksübergreifende Vorhaben (wie z. B. Ringveranstaltungen).
Wie wird eine Projektförderung beantragt?
Anträge auf Projektförderung Stadtteilkultur können gestellt werden von Vereinen, Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen, die mit Bezug auf das Zielbild und die Förderkriterien der Globalrichtlinie Stadtteilkultur (möglichst in Kooperation mit lokalen Akteurinnen und Akteuren) ein Projekt durchführen wollen und dies nicht allein aus Eigenmitteln finanzieren können.
Bitte benutzen Sie das dafür vorgesehene Antragsformular. Sie können es am Ende dieser Seite als beschreibbares PDF-Dokument herunterladen.
Folgende Informationen müssen darin enthalten sein:
- die Projektbeschreibung mit Verlauf und Zielsetzung (dabei bitte den stadtteilkulturellen Bezug herstellen),
- ein ausgeglichener Finanzierungsplan (eine Kalkulation der gesamten mit dem Projekt zusammenhängenden Ausgaben und die beabsichtigte Finanzierung durch Einnahmen, zum Beispiel Eintrittsgelder, Spenden, Verkaufserlöse, weitere Förderungen und ähnliches),
- der Zuwendungszeitraum (Ausgaben dürfen nur aus der Projektförderung finanziert werden, wenn sie im festgelegten Zuwendungszeitraum ausgelöst und getätigt werden – bitte beachten Sie, dass Rechnungen eventuell erst nach dem Projektende eintreffen und kalkulieren Sie daher den Zuwendungszeitraum entsprechend großzügig),
- gegebenenfalls eine Beschreibung des Vereins, der Initiative, der Organisation, des Trägers, der Körperschaft oder ähnliches.
Falls Sie eine Projektförderung als Verein beantragen, fügen Sie dem Antragsformular bitte die Vereinssatzung und einen aktuellen Vereinsregisterauszug bei. Vereine und andere Körperschaften müssen zudem mithilfe des entsprechenden Formulars im Downloadbereich die Unterschriftberechtigung bzw. Projektvollmacht der unterzeichnenden Person nachweisen.
Optional dürfen Sie dem Antrag als Anhang eine ausführlichere Projektbeschreibung und einen detaillierteren Kosten- und Finanzierungsplan anfügen (bitte insgesamt nicht mehr als fünf Seiten).
Achtung: Wurde mit dem Projekt bereits begonnen, kann es nicht mehr gefördert werden!
Für eine Beratung zum Antrag steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Martin Gögge
Tel.: 040 42854-3952
E-Mail: martin.goegge@hamburg-mitte.hamburg.de
Sie können Ihren Antragsentwurf vorab als E-Mail an stadtteilkultur@hamburg-mitte.hamburg.de senden, um inhaltliche Rückmeldungen oder formale Korrekturhinweise zu erhalten.
Finale Anträge reichen Sie bitte im Original und unterschrieben ein an:
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Fachamt Sozialraummanagement
SR 22 – Zuwendungen
Postfach 102220
20015 Hamburg
Alle eingegangenen Projektförderungsanträge werden dem Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zur Abstimmung vorgelegt. Der Ausschuss tagt in der Regel monatlich (außer während der Schulferien) und entscheidet über die Vergabe der Projektmittel.
Die Sitzungstermine können Sie dem Informationssystem der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte entnehmen.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Sitzungstermin ein. Bedenken Sie zudem, dass Sitzungstermin und Zuwendungszeitraum bestenfalls vier Wochen auseinanderliegen sollten, damit Ihnen die Förderung rechtzeitig bis zum Projektstart ausgezahlt werden kann.
Nach der Antragstellung
Sobald eine Entscheidung über Ihren Antrag gefallen ist, werden Sie per E-Mail benachrichtigt und über das weitere Vorgehen informiert. Der Versand des Zuwendungsbescheids erfolgt unter Umständen erst mehrere Wochen nach der Entscheidung.
Für alle geförderten Projekte ist im Nachgang ein Verwendungsnachweis inklusive eines Sachberichts erforderlich. Alle Ausgaben und Einnahmen müssen mithilfe von Belegen nachgewiesen werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung stadtteilkultureller Projekte besteht nicht.