Die Zahlen des Gigabitgrundbuchs der Bundesnetzagentur, die halbjährlich auf den neuesten Stand gebracht werden, zeigen, wie die Anzahl der Glasfaseranschlüsse für Privathaushalte und Gewerbetreibende in den Bezirken wächst.
Der letzte Workshop der Reihe fand am 15. Dezember 2025 von 18 bis 19:30 Uhr statt. In einer dreiteiligen Serie im Verbands-Magazin „Hamburger Grundeigentum” informieren der Grundeigentümer-Verband Hamburg, das Gigabitbüro des Bundes und die Koordinierungsstelle Glasfaserausbau über die...
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat zum 3. November 2025 eine neue Fachanweisung über die Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz für die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien eingeführt. Diese wurde nun im Transparenzportal Hamburg veröffentlicht.
Bezirksämter und die Hamburg Port Authority AöR erteilen Genehmigungen
77
%
der Hamburger Haushalte sind mit FTTB/H versorgt
90
%
der Glasfaserleitungen werden im Gehweg verlegt
FAQ – Glasfaser in Hamburg
Auch den Ausbau der Netzebene 4 wird die Stadt weiter vorantreiben, um die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich mit Glasfaser zu versorgen. Die Netzebene 4 beschreibt den Abschnitt zwischen dem Hausanschluss, der sich in der Regel im Keller befindet, und dem zentralen Netzanschluss in der Wohnung.
Es gibt verschiedene Ausbaumethoden für Glasfaser. Es wird zwischen offener und geschlossener Bauweise unterschieden. Bei der offenen Bauweise wird für die Legung von Glasfaserleitungen ein Graben oder Schlitz in gebundene oder ungebundene Oberflächen hergestellt. Bei der geschlossenen Bauweise gibt es eine Start- und Zielgrube. Zwischen Start- und Zielgrube wird z. B. mit einer sog. Erdrakete unterirdisch Glasfaser verlegt ohne die Oberfläche im Verlauf der Glasfaserleitung öffnen zu müssen. Die geschlossene Bauweise bietet den Vorteil, dass keine Flächen im öffentlichen Raum aufgegraben werden. In der Regel wird Glasfaser in den Nebenflächen, d. h. unterhalb des Gehwegs verlegt. Wie genau der Glasfaserausbau vor Ort stattfindet wird zwischen Telekommunikationsunternehmen bzw. Tiefbauunternehmen und den Bezirksämtern bzw. der HPA festgelegt. Sie interessieren sich dafür wie Glasfaser ausgebaut wird? Das folgende Video der Sendung mit der Maus vom WDR erklärt das Horizontal-Bohrspülverfahren, das auch in Hamburg Anwendung findet. Eine detaillierte Übersicht über die möglichen Legeverfahren und Legemethoden von Glasfaser gibt das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung in der verlinkten Veröffentlichung.
In vielen Städten läuft der Glasfaserausbau in den folgenden Phasen ab:
Nachfragebündelung: Zunächst werden Interessenten für Glasfaseranschlüsse gesucht. Wenn Sie einen solchen Anschluss wünschen, können Sie jetzt einen Vorvertrag abschließen.
Entscheidung: Wenn genug Haushalte einen Vorvertrag unterschrieben haben, wird Glasfaser ausgebaut. Wenn nicht, wird der Ausbau verschoben.
Tiefbau: Bei Tiefbauarbeiten werden die Glasfaserleitungen in die Straßen und in die Keller der Gebäude gelegt.
Installation: Nachdem die Glasfaserleitungen im Keller verlegt wurden, wird der Anschluss installiert. Die Kabel werden mit der Glasfaseranschlussdose verbunden.
Schaltung: Wenn der Glasfaseranschluss geschaltet ist, ist der Bau abgeschlossen. Dann können Sie im Internet surfen.
Detaillierte Informationen zum Ablauf des Glasfaserausbaus bietet das Gigabitbüro des Bundes hier.
Hinweis: In Hamburg gibt es viele Telekommunikationsunternehmen, die den Ausbau ohne eine Vorvermarktungsquote vornehmen.
FTTH steht für „Fiber to the home“ und bedeutet, dass Ihr Haus/Ihre Wohnung direkt an das Glasfasernetz angeschlossen wird. So können Sie mit höchstmöglicher Internetgeschwindigkeit surfen. Nur FTTH ist ein „echter Glasfaseranschluss“. FTTB steht für „Fiber to the building“ und bedeutet, dass Glasfaser bis ins Gebäude verlegt wird. Sie surfen dann über die bestehende Hausverkabelung. FTTC steht für „Fiber to the curb“ und bedeutet, dass Glasfaser bis zum Verteilerkasten nahe Ihres Wohnorts gelegt wird. Von dort aus werden Daten über Kupferleitungen übertragen, was zu geringeren, aber verbesserten Geschwindigkeiten führt.
Bei der Kalkulation der Kosten für den Bau von Glasfaseranschlüssen ist zu unterscheiden zwischen dem Vertrag über die Errichtung des Anschlusses (Anschlussvertrag) und dem Vertrag über den eigentlichen Betrieb (Nutzungsvertrag) zu unterscheiden.
Anschlussvertrag ohne Nutzungsvertrag: Bei einem Ausbau zu einem späteren Zeitpunkt kann es sein, dass Sie die Anschlusskosten selbst tragen müssen. Diese können zwischen 800 und 2.500 Euro und mehr liegen. Als Eigentümerinnen und Eigentümer liegen diese Kosten bei Ihnen. Als Mieterin oder Mieter kann es sein, dass Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter einen Teil dieser Kosten auf Sie umlegt.
Anschlussvertrag mit Nutzungsvereinbarung: In der Regel übernimmt das ausbauende Telekommunikationsunternehmen derzeit alle oder einen Großteil der Kosten für den Hausanschluss. Voraussetzung ist, dass Sie einen Vertrag abschließen. Das Telekommunikationsgesetz (§ 56 Telekommunikationsgesetz) erlaubt Erstverträge von maximal 24 Monaten Laufzeit. Danach können Sie monatlich kündigen. Diese Regelung gilt auch für Glasfaserprodukte.
Bei der Werbung für Glasfaseranschlüsse setzen die Telekommunikationsunternehmen (TKU) nach wie vor auf das persönliche Gespräch. Dazu werden Vertriebsmitarbeitende eingesetzt, die von Haustür zu Haustür gehen, um Kunden zu gewinnen. Dies hat in der Vergangenheit zu Irritationen bei den Bürgerinnen und Bürgern geführt. Die TKU haben sich deshalb einen „Ehrenkodex“ gegeben, um unseriöses Verhalten zu verhindern. Die wichtigsten Merkmale eines seriösen, gut geschulten Verkäufers sind: nachweisbare Legitimation und optische Erkennbarkeit (Firmenlogo), transparente Information über das Glasfaserprodukt und dessen Preis, Bereitstellung von Produkt- und Vertragsinformationen, Bedenkzeit vor Vertragsabschluss.
Es gibt Telekommunikationsanbieter, die eine sogenannte Open-Access-Lösung anbieten. Das bedeutet, dass das Glasfasernetz von mehreren Anbietern genutzt werden kann. In diesen Fällen kann das ausbauende Unternehmen Auskunft darüber geben, ob und mit welchen Anbietern Internetverträge über das Open-Access-Netz abgeschlossen werden können. Häufig vermittelt das ausbauende Unternehmen auch entsprechende Verträge.