Informationen für Telekommunikations- und Tiefbauunternehmen

Sie sind ein Telekommunikations- oder Tiefbauunternehmen und möchten in Hamburg Glasfaser ausbauen? Informationen zu Antragstellung und Genehmigungsverfahren finden Sie hier.

    • Sie lesen den Originaltext
IMAGO / Panthermedia

In Hamburg stellen Sie Ihren Antrag auf Zustimmung zur Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien nach § 127 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz über das Portal BauWeiser.

Für die Antragstellung müssen Sie sich als Telekommunikationsunternehmen bzw. Tiefbauunternehmen kostenlos bei BauWeiser registrieren.

Aufgrabungen, bei denen Leitungen in den öffentlichen Grund eingebracht werden und die nicht als geringfügige bauliche Maßnahmen gelten, benötigen eine Zustimmung nach § 127 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz. Diese Zustimmung gilt 24 Monate ab Erteilung für den Beginn der Arbeiten, das Ende kann später liegen. Anträge sollten mindestens drei Monate vor Beginn gestellt werden und können mehrere zusammenhängende Trassen oder auch Hausanschlussleitungen und Multifunktionsgehäuse umfassen. In einem zweiten Schritt muss der Baubeginn der zuständigen Behörde spätestens zehn Arbeitstage vorher angezeigt werden.

Anträge für Halteverbotszonen stellen Sie ebenfalls gleichzeitig über das Portal BauWeiser. Diese werden parallel zu Ihrem Antrag nach § 127 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz von dem zuständigen Polizeikommissariat bearbeitet. 
Weitere Informationen: Halteverbotszonen einrichten, kostenloses Informations- und Schulungsmaterial zu den Antragsverfahren 

Die zuständige Verkehrsbehörde hat zudem eine Handreichung zu dem Genehmigungsverfahren nach dem Telekommunikationsgesetz erstellt. Diese macht das Verwaltungshandeln für Sie als Antragsteller transparent. Die Handreichung wird regelmäßig aktualisiert.
Weitere Informationen: Handreichung zu dem Genehmigungsverfahren

Für die Prüfung und Bescheidung Ihres Antrags bei den Bezirksämtern oder der Hamburg Port Authority AöR fallen Gebühren, d. h. Kosten an. Diese richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung öffentlicher Wege, Grün- und Erholungsanlagen. Die Gebühr richtet sich nach Anlage 4 Ziffer 8 der WegBenGebO

Ihre Anträge werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den sieben Bezirksämtern und der Hamburg Port Authority AöR genehmigt. Um lange Bearbeitungszeiten zu vermeiden, ist eine gute Antragsqualität wichtig. Achten Sie daher bitte darauf, alle geforderten Unterlagen, beispielsweise Lagepläne, einzureichen.

Wissenswertes für Telekommunikations- und Tiefbauunternehmen