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Informationen für Telekommunikations- und Tiefbauunternehmen

Sie sind ein Telekommunikations- oder Tiefbauunternehmen und möchten in Hamburg Glasfaser ausbauen? Informationen zu Antragstellung und Genehmigungsverfahren finden Sie hier.

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IMAGO / Panthermedia

In Hamburg stellen Sie in einem ersten Schritt einen Antrag auf Trassenanweisung. Sobald eine Genehmigung der Trasse vorliegt, können Sie den „Aufgrabeschein“ (Antrag auf Erteilung eines Aufgrabescheins nach §22 des Hamburgischen Wegegesetzes) beantragen. Die Genehmigung der Trasse ist zwingend dem Antrag auf einen „Aufgrabeschein“ beizulegen. Ohne die Genehmigung der Trasse können Sie keinen „Aufgrabeschein“ beantragen. Beide Anträge werden über das Portal BauWeiser gestellt. Für die Antragstellung müssen Sie sich als Telekommunikationsunternehmen kostenlos bei BauWeiser registrieren.

Für die Trassenanweisung und den „Aufgrabeschein“ fallen Kosten an. Die Kosten variieren, nach Art, Umfang und Ort der Maßnahme. Die Höhe der Kosten richtet sich in der Regel nach der abgeschlossen Rahmenvereinbarung mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Wenn keine Rahmenvereinbarung vorliegt, richten sich die Kosten nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sieben Bezirksämtern und der Hamburg Port Authority AöR genehmigen Ihre Anträge. Zur Vermeidung von langen Bearbeitungszeiten ist eine gute Antragsqualität wichtig.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung auf Trassenanweisung die folgenden freiwilligen Hinweise:

  • Detailplots werden im Maßstab 1:250 versendet.
  • Das Telekommunikationsunternehmen kontrolliert die korrekte Reihenfolge der Plots.
  • Bäume sind auf allen Plots ersichtlich.
  • Jeder Straßenzug (unabhängig davon, ob die Trasse dort verläuft oder nicht) wird mit dem Straßennamen beschriftet. Es ist mindestens eine Hausnummer auf jedem Plot einzutragen.
  • Der Pfeil „Trassenverlaufsrichtung“ wird nur auf dem ersten Plot eingezeichnet.
  • Die Textbausteine zu Längstrassen und Querungen werden jeweils nur einmal eingezeichnet.

Wissenswertes für Telekommunikations- und Tiefbauunternehmen

Sie erreichen die Bezirksämter und die HPA unter den folgenden Funktionspostfächern:

Hamburg-Mitte
Tiefbauerlaubnisse: aufgrabungen@hamburg-mitte.hamburg.de

Altona
Trassenanweisung: mr@altona.hamburg.de 
Aufgrabung: wbz@altona.hamburg.de

Eimsbüttel
Tiefbauerlaubnisse: mr@eimsbuettel.hamburg.de

Hamburg-Nord
Trassenanweisung: trassenanweisungen@hamburg-nord.hamburg.de
Aufgrabung: sondernutzungen@hamburg-nord.hamburg.de

Wandsbek
Trassenanweisung:  mr@wandsbek.hamburg.de
Aufgrabung: sondernutzungen@wandsbek.hamburg.de

Bergedorf
Trassenanweisung:  mr@bergedorf.hamburg.de
Aufgrabung: kundenservice-wbz@bergedorf.hamburg.de

Harburg
Trassenanweisung: trassenanweisung@harburg.hamburg.de
Aufgrabung: sondernutzungen@harburg.hamburg.de

Hafengebiet (HPA)
Tiefbauerlaubnisse: wegebehoerde@hpa.hamburg.de

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist das zentrale Gesetz in Deutschland, das den rechtlichen Rahmen für den Telekommunikationssektor regelt. Es umfasst unter anderem den Marktzugang, den Bau und Betrieb von Netzen sowie die Sicherheitsanforderungen für Netze.

ELBE+ ist das Online-Portal für die elektronische Bearbeitung von Leitungsanfragen in Hamburg

Die Broschüre „Glasfasernetze – Rechte und Pflichten beim Gigabitausbau“ des BMDV gibt einen Überblick über die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien beim Bau von Breitbandinfrastrukturen. Der Schwerpunkt liegt auf den Beziehungen zwischen der Bundesnetzagentur, den Straßenbehörden, Telekommunikationsunternehmen, Planungs- und Bauunternehmen sowie Verkehrsbehörden. Die Broschüre richtet sich hauptsächlich an Entscheidungsträger in Regierungsbehörden und Unternehmen, die am Bau von Breitbandnetzen beteiligt sind.

Der § 127 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass ein Antrag auf die Erteilung einer Trassengenehmigung innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten beschieden werden muss. Geschieht dies nicht, so gilt der Antrag auf Erteilung einer Trassengenehmigung nach Ablauf dieser drei Monate als erteilt. Es tritt die so genannte Genehmigungsfiktion ein. Sobald die Fiktion eingetreten ist, kann ein „Aufgrabeschein“ beantragt werden. Diesem ist der Antrag auf Trassengenehmigung mit dem Hinweis auf die Fiktion beizufügen.