In Hamburg stellen Sie in einem ersten Schritt einen Antrag auf Trassenanweisung. Sobald eine Genehmigung der Trasse vorliegt, können Sie den „Aufgrabeschein“ (Antrag auf Erteilung eines Aufgrabescheins nach §22 des Hamburgischen Wegegesetzes) beantragen. Die Genehmigung der Trasse ist zwingend dem Antrag auf einen „Aufgrabeschein“ beizulegen. Ohne die Genehmigung der Trasse können Sie keinen „Aufgrabeschein“ beantragen. Beide Anträge werden über das Portal BauWeiser gestellt. Für die Antragstellung müssen Sie sich als Telekommunikationsunternehmen kostenlos bei BauWeiser registrieren.
Für die Trassenanweisung und den „Aufgrabeschein“ fallen Kosten an. Die Kosten variieren, nach Art, Umfang und Ort der Maßnahme. Die Höhe der Kosten richtet sich in der Regel nach der abgeschlossen Rahmenvereinbarung mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Wenn keine Rahmenvereinbarung vorliegt, richten sich die Kosten nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sieben Bezirksämtern und der Hamburg Port Authority AöR genehmigen Ihre Anträge. Zur Vermeidung von langen Bearbeitungszeiten ist eine gute Antragsqualität wichtig.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung auf Trassenanweisung die folgenden freiwilligen Hinweise:
- Detailplots werden im Maßstab 1:250 versendet.
- Das Telekommunikationsunternehmen kontrolliert die korrekte Reihenfolge der Plots.
- Bäume sind auf allen Plots ersichtlich.
- Jeder Straßenzug (unabhängig davon, ob die Trasse dort verläuft oder nicht) wird mit dem Straßennamen beschriftet. Es ist mindestens eine Hausnummer auf jedem Plot einzutragen.
- Der Pfeil „Trassenverlaufsrichtung“ wird nur auf dem ersten Plot eingezeichnet.
- Die Textbausteine zu Längstrassen und Querungen werden jeweils nur einmal eingezeichnet.