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Billstedt

Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 115 „Neues Wohnen und Mischnutzungen am Geesthang“

Durch den Bebauungsplan-Entwurf soll neuer Wohnungsbau südlich Geesthang sowie die städtebauliche Neuordnung der Bebauung auf den Flächen an der Billstedter Hauptstraße östlich Moorfleeter Brücke/Schiffbeker Weg unterstützt werden.

Lageplan des Bebauungsplan-Entwurfs
Lageplan des Bebauungsplan-Entwurfs FHH, LGV / Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Plangebiet:

Das Plangebiet befindet sich östlich Moorfleeter Brücke/Schiffbeker Weg bis einschließlich Billstedter Hauptstraße 76, zwischen Billstedter Hauptstraße und der Bergedorfer Straße (B5). Es ist rund 4 ha groß.

Die für den Wohnungsneubau vorgesehenen, weitgehend versiegelten Flächen am Geesthang werden aktuell noch als öffentliche Stellplatzfläche genutzt; eine östlich daran anschließende unbebaute Fläche liegt brach. Es besteht eine bewegte Topografie. Auf den  unversiegelten Flächen hat sich eine Ruderalvegetation eingestellt (z.B. Brombeeren, Staudenfluren) sowie teilweise umfangreicher erhaltenswerter Baumbestand. Die Grundstücke an der Billstedter Hauptstraße sind durch eine Bebauung geprägt, die überwiegend dem Wohnen dient und untergeordnet Dienstleistungs-, Büro-, und zum Teil Vergnügungsstättennutzung aufnimmt. Im Eckbereich Moorfleeter Brücke/ Billstedter Hauptstraße befindet sich ein Hotel.

Planungsziel:

Das Plangebiet befindet sich im zentralen Bereich Billstedts, südlich des Einkaufszentrums und der U-Bahnhaltestelle Billstedt. Es ist Bestandteil des Konzeptes "Stromaufwärts an Elbe und Bille" aus dem Jahr 2014, des Integrierten Entwicklungskonzeptes und des Sanierungsgebietes "Billstedt Zentrum". Grundlage für die Entwicklung in diesem Bereich bilden der städtebauliche Rahmenplan Billstedt-Zentrum 2020+ des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL) und das Bezirkliche Wohnungsbauprogramm 2018, in denen die Zielsetzungen für die zukünftige Entwicklung definiert sind.

Die Bestandsbebauung aus den 1970er/1980er Jahren entlang der Billstedter Hauptstraße ist durch mehrere Versprünge in der straßenseitigen Gebäudeflucht geprägt und verursacht dadurch problematische Räume in den Vorbereichen der Gebäude. Hinzu kommt, dass die Gebäude und insbesondere deren Sockelbereiche vielfach einen sanierungsbedürftigen Zustand aufweisen. Daher soll perspektivisch zur Beruhigung und gestalterischen Aufwertung der straßenseitigen Gebäudeflucht eine geradlinig verlaufende, durchgehend geschlossene Raumkante ohne Versprünge ausgebildet werden. Im Zuge des neuen Planungsrechts soll zudem im Vergleich zum Bestand eine maßvolle und für die Straßenräume Billstedter Hauptstraße und Geesthang verträgliche Erweiterung der baulichen Nutzung ermöglicht werden. Zukünftig soll auch hier eine Nutzung von überwiegend Wohnen mit gewerblichen Nutzungen in dem unteren Geschoss unterstützt werden. Die Hotel- und Büronutzung im Westen soll planungsrechtlich gesichert werden. Auch hier soll für eine mittel- bis langfristige Entwicklung eine maßvolle Erweiterungsmöglichkeit unterstützt werden, u.a. durch Verschiebung und geringfügige Erhöhung des städtebaulichen Hochpunktes in Höhe des Kreuzungsbereichs. Im Süden des Plangebiets soll durch die Umnutzung von bisherigen Stellplatzflächen Wohnungsneubau entstehen.

Die Stellplätze für die Neubauten sollen jeweils in Tiefgaragen untergebracht werden. Für die Bestandsbauten werden die jeweiligen Stellplätze auf den eigenen Grundstücken nachgewiesen. 

Daten zum Planverfahren:

Einleitung durch den Stadtentwicklungsausschuss-Ost: 27. Juni 2018

Aufstellungsbeschluss: noch nicht erfolgt

Öffentliche Plandiskussion: 27. März 2019

Öffentliche Auslegung: Noch nicht erfolgt

Feststellung: Noch nicht erfolgt

Veröffentlichung im HmbGVBl: Noch nicht erfolgt

Ansprechpartner:

Herr Saeidimadani | Telefon: 42854-3377

E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de

Frau Tauschke │ Tel: 42854-3364

E-Mail: miriam.tauschke@hamburg-mitte.hamburg.de

Zum Weiterlesen

Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (unter Verwendung einer Kartengrundlage des LGV)
Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan Rothenburgsort 19 „Neues Gewerbe am Bullenhuser Damm / Großmannstraße“

Der Bebauungsplan wird im vollumfänglichen Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB und integriertem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB aufgestellt.

ABG Real Estate Group und Köhler & von Bargen / bloomimages / JWA Architekten Berlin
Hammerbrook

Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 15 „Spaldingstraße / Albertstraße“ - Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird im Zeitraum vom 16. Juni bis zum 17. Juli 2025 im Internet veröffentlicht und zusätzlich im Bezirksamt Hamburg-Mitte im Foyerbereich des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung öffentlich ausgelegt.

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