Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in der Zeit vom 30. September 2024 bis einschließlich 31. Oktober 2024 statt.
Das Plangebiet liegt überwiegend im Stadtteil Neustadt im Bereich der Wallanlagen und teilweise im Stadtteil St. Pauli. Es befindet sich zwischen „Planten un Blomen“ und dem „Alten Botanischen Garten“ und umfasst im Wesentlichen das private Grundstück der Bucerius Law School (Flurstück 1999 der Gemarkung Neustadt Nord) sowie einen kleinen Teilbereich des Botanischen Gartens und Teile der neuen Marseiller Promenade (ehem. östlicher Bereich der Marseiller Straße) sowie der Jungiusstraße.
Der Bebauungsplan Neustadt 51 / St. Pauli 46 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird die hochbauliche Erweiterung der privaten Rechtshochschule „Bucerius Law School“ sowie deren in der Vergangenheit im Rahmen einer Befreiung genehmigten Erweiterungsbauten planungsrechtlich sichern. Die Hochschule plant zur Deckung des gestiegenen Bedarfs und des weiteren Wachstums anstelle der derzeitigen überwiegend eingeschossigen Bestandsgebäude nördlich der Schaugewächshäuser sowie südlich des Altbaus der Bucerius Law School direkt an der Jungiusstraße gelegen zwei Neubauten zu errichten.
In den neuen Räumlichkeiten sollen flexibel nutzbare Lehr-, Lern- und Arbeitswelten, weitere Büroräume und aufgrund der Neubebauung wegfallende Betriebsräume für die benachbarten Schaugewächshäuser sowie die ebenfalls entfallende KiTa inkl. deren Außenflächen untergebracht werden. Des Weiteren wird die ehemalige Marseiller Straße – heute Marseiller Promenade – zwischen der Kreuzung Jungiusstraße und dem CCH mit dem neu zu schaffenden Planungsrecht entsprechend ihrer neuen Nutzung festgesetzt werden. Im Rahmen der Planung stellt der behutsame Umgang mit der Parkanlage Planten un Blomen einen wichtigen Belang dar. Hierzu sieht der Bebauungsplan-Entwurf insbesondere im Übergang zur Parkanlage entsprechende Festsetzungen vor.
Für die Erweiterung der Rechtshochschule wurde Anfang 2021 ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil durchgeführt, durch den die genaue Lage, die Kubatur und die Gestaltung der neuen Baukörper ermittelt wurde.
Zum Entwurf des Bebauungsplans Neustadt 51 / St. Pauli 46 (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen) mit seiner Begründung sowie den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, Fachgutachten und Informationen führt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in der Zeit vom 30. September 2024 bis einschließlich 31. Oktober 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit durch. Die Planunterlagen werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ (kurz BOP) unter
https://bauleitplanung.hamburg.de
veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden Sie die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“. Es besteht die Möglichkeit Ihre Stellungnahme direkt online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Zusätzlich haben wir die Auslegungsunterlagen als Download untenstehend für Sie zur Verfügung gestellt.
Ergänzend wird der Entwurf des Bebauungsplans Neustadt 51 / St. Pauli 46 im o.g. Zeitraum an den Werktagen (außer sonnabends) während der Dienststunden im Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, VII. Stock, Eingangsbereich Flügel B (Foyer), Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg öffentlich ausgelegt.
Für Auskünfte und Beratungen stehen Ihnen gerne die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung während der Dienststunden zur Verfügung (Tel. (040) 42854 – 3365 / E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de).
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB, vom Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Absatz 4 BauGB, wird abgesehen. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB hat stattgefunden.
Während der oben genannten Dauer der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) übermittelt werden über die Internet-Seite https://bauleitplanung.hamburg.de. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de sowie beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung direkt schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich. Bitte beachten Sie dazu den Hinweis zum Datenschutz.
Hinweis:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4 a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte unter dem folgenden Link:
https://www.hamburg.de/mitte/datenschutzerklaerungen
Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bebauungsplanverfahrens. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlagen per Post oder per E-Mail übermittelt werden. Mit der Übermittlung Ihrer Einwendungen erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer per-sonenbezogenen Daten nach DSGVO einverstanden.
Herr Saeidimadani | Telefon: 040 42854-3377
Herr Tetaj | Telefon: 040 42854-3365
E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de