Das L-förmige Hauptgebäude der Bucerius Law School wurde Anfang des 20. Jahrhunderts durch den Architekten Albert Erbe errichtet. Die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius erwarb das denkmalgeschützte Bauwerk im Jahr 1999 von der Freien und Hansestadt Hamburg, baute es denkmalgerecht nach den Erfordernissen einer modernen Hochschule um und gründete im darauf folgenden Jahr die erste private Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland, die Bucerius Law School.
Die Hochschule erweiterte ihre Räumlichkeiten mit dem Bau des Auditoriums (2003), welches als Solitärgebäude inmitten des Gartens errichtet wurde und im Jahr 2007 um einen zusätzlichen Erweiterungsbau (Deutsche Bank Hall), der östlich an den bestehenden Altbau angrenzt und eine Bibliothek sowie die Mensa der Hochschule beherbergt.
Östlich dieses Neubaus befindet sich ein Gelbklinkergebäude, in dem derzeit eine KiTa sowie Botaniknutzungen der Universität Hamburg untergebracht sind. Dieses Gebäude soll überplant und die vorhandenen Nutzungen in den neuen Gebäuden untergebracht werden.
Außerdem befindet sich ein nicht öffentlicher Stellplatz südlich des Altbaus der Bucerius Law School in der Jungiusstraße, der ebenfalls als Erweiterungsfläche dienen soll.
Plangebiet:
Neben dem Flurstück 1999 der Bucerius Law School sowie einem kleinen Teilbereich des Botanischen Gartens (Flurstücks 2394) der Gemarkung Neustadt Nord sollen Teile der Marseiller Straße und der entwidmeten ehemaligen Marseiller Straße (Flurstücke 1363, 1932, 1933, teilweise 1828 und 1931 der Gemarkung St. Pauli Nord sowie teilweise Flurstück 1561 der Gemarkung Neustadt Nord) in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen werden.
Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 3,6 ha.
Planungsziel:
Durch den Bebauungsplan-Entwurf Neustadt 51 / St. Pauli 46 des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung soll eine hochbauliche Erweiterung der Bucerius Law School ermöglicht sowie deren in der Vergangenheit im Rahmen einer Befreiung genehmigten Erweiterungsbauten (Auditorium und Deutsche Bank Hall) planungsrechtlich gesichert werden. Für die Erweiterung der Bucerius Law School wurde Anfang 2021 ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil durchgeführt, welcher die genaue Lage und die Gestaltung der neuen Baukörper zum Inhalt hatte und mit dem Siegerentwurf die Basis für den aktuellen Bebauungsplan-Entwurf darstellt.
Des Weiteren soll die Marseiller Promenade mit dem neu zu schaffenden Planungsrecht entsprechend ihrer zukünftigen Nutzung als Fußgänger- und Radfahrerbereich festgesetzt werden.
Daten zum Planverfahren:
Einleitung durch den Stadtplanungsausschuss auf Basis des Bebauungsplan- Entwurfs Neustadt 51 / St. Pauli 46 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung: 24. Februar 2021
Aufstellungsbeschluss: 11. April 2024
Öffentliche Plandiskussion: 16. Januar 2023
Öffentliche Auslegung: 30. September 2024 bis einschließlich 31. Oktober 2024
Feststellung: Noch nicht erfolgt
Veröffentlichung im HmbGVBl: Noch nicht erfolgt
Ansprechpartner im Bezirksamt Hamburg-Mitte / Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL):
Herr Saeidimadani | Telefon: 040 42854-3377
Herr Tetaj | Telefon: 040 42854-3365
E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de
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