Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beschließt nach § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 S. 1, 28), für den Bereich südlich des Billebeckens und westlich des Ausschläger Billdeichs, am Bullenhuser Damm und an der Großmannstraße im Stadtteil Rothenburgsort (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 132) die bestehenden Bebauungspläne zu ändern und den Bebauungsplan Rothenburgsort 19 aufzustellen (Aufstellungsbeschluss M 02/25).
Der Bebauungsplan wird im vollumfänglichen Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB und integriertem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB aufgestellt. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB hat mit der öffentlichen Plandiskussion vom 15.10.2024 stattgefunden.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: über das Flurstück 2523 (Bille, Billebecken) – über das Flurstück 54 (Bullenhuser Kanal) – Ostgrenze des Flurstücks 2548 (Ausschläger Billdeich) – über das Flurstück 666 (Billekanal) und das Flurstück 3186 (Bille) der Gemarkung Billwerder Ausschlag (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 132).
Eine Karte, in der das Plangebiet verortet ist, wurde unten als Download bereitgestellt.
Mit dem Bebauungsplan Rothenburgsort 19 wird eine städtebaulich-freiraumplanerische sowie funktionale Neuordnung verfolgt. Das heute größtenteils gewerblich genutzte Areal mit überwiegend diffusen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen soll langfristig zu einem modernen Gewerbestandort im Umfeld und unter Würdigung der Gedenkstätte Bullenhuser Damm weiterentwickelt werden. Diese beabsichtigte städtebauliche Neuordnung des Plangebiets steht im Kontext der übergeordneten Entwicklung des Stadtentwicklungsraums Billebogen und des Senatskonzepts „Stromaufwärts an Elbe und Bille“. Durch seine dreiseitige Wasserlage und die sehr zentrale Lage mit einer guten Verkehrsanbindung bietet das Plangebiet optimale Voraussetzungen für die Realisierung eines attraktiven, modernen und zukunftsfähigen Gewerbestandortes. Die im Plangebiet vorhandenen wichtigen und identitätsgebenden Infrastrukturen wie der Gedenkort Bullenhuser Damm und die Wassersportnutzungen werden planungsrechtlich dauerhaft gesichert und städtebaulich sowie funktional in die Neuplanung integriert.
Ansprechpartner im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
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