Tagesordnungspunkte
- Begrüßung, Protokoll und Tagesordnung
- Reclamstraße-Nord: Umgestaltungsplanungen und kurze Info zu den Auswirkungen des ‚Radentscheids‘ auf die weiteren Planungen der Billstedter Hauptstraße
- Umgestaltung Marktplatz / Möllner Landstraße:
hier: Temporäre Verlagerung des Wochenmarktes ab voraussichtlich 2024 ff. - Kriterien des Verfügungsfonds Billstedt-Zentrum
- Informationen des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung
- Verabschiedung
1. Begrüßung, Protokoll und Tagesordnung
Frau Sahin begrüßt die Anwesenden herzlich zur 5. Sitzung des Sanierungsbeirats Billstedt-Zentrum. Mit der Einladung zur heutigen Sitzung wurde das Protokoll der Sitzung vom 19.11.2019 verschickt. Zum Protokoll gibt es keine Anmerkungen. Das Protokoll ist damit verabschiedet und festgestellt. Auch die Tagesordnung wird wie vorgeschlagen angenommen. Anschließend erläutert Frau Sahin den Ablauf des Abends und führt durch die Sitzung. Es sind 13, später 14 Beiratsmitglieder anwesend, damit ist der Sanierungsbeirat abstimmungsberechtigt. Da die letzte Sitzung corona-bedingt annähernd zehn Monate zurückliegt, erfolgt eine kurze Vorstellungsrunde.
Hinweis: Um die in der Corona-Pandemie gültigen Abstands- und Hygieneregelungen einhalten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt. Daher findet die Sitzung ohne Teilnahme der Öffentlichkeit statt. Ebenso war eine verbindliche Anmeldung im Vorfeld erforderlich.
2. Reclamstraße-Nord: Umgestaltungsplanungen und kurze Info zu den Auswirkungen des ‚Radentscheids‘ auf die weiteren Planungen der Billstedter Hauptstraße
Der zirka 350 Meter lange Abschnitt Reclamstraße-Nord verläuft vom Knotenpunkt Öjendorfer Weg/Reclamstraße bis zur südlichen Einmündung des Öjendorfer Wegs in die Reclamstraße.
Die Maßnahme umfasst eine komplette Neugestaltung des Straßenraums, mit einer 6,5 Meter breiten Fahrbahn für den motorisierten Verkehr und beidseitigen Radfahrstreifen von 2,25 Metern. Auf der westlichen Seite wird der Gehweg eine Breite von zirka 3,2 Metern aufweisen, auf der östlichen von 2,5 Metern. Für die Umbauten fallen insgesamt 22 Stellplätze weg. Im Kurvenbereich weitet sich die Fahrbahnfläche leicht auf etwas mehr als 6,5 Meter auf. In Teilen erfolgt ein Vollausbau des Straßenbelags.
Nördlich der Fahrbahnfläche kurz vor dem Knotenpunkt Reclamstraße/Öjendorfer Weg wird ein personenbezogener Stellplatz für Menschen mit Handicap geschaffen, der von Baumneupflanzungen eingefasst wird.
Die Gestaltung der Nebenflächen wird in gehobener Bauweise erfolgen, als Material wird der Stein SCADA finerro leicht gestrahlt, bevorzugt mit den Maßen 75/50/12 Zentimeter, verwendet. Als Beleuchtung wird eine 1-trassige Beleuchtung (wie im derzeitigen Bestand) gewählt, dafür ist der Tausch der Masten und der Austausch der Ansatzleuchten (zukünftige Verwendung Helius 120 42 Watt LED) erforderlich. Die Baumart für Neupflanzungen ist noch zu bestimmen. Papierkörbe sollen in einem dezenten anthrazit-grau gehalten werden.
Zum Bericht von Frau Große und Herrn Hitsch gibt es folgende Nachfragen/Anmerkungen:
Herr Rönfeldt merkt an, dass die Breite der Radfahrstreifen zu knapp bemessen sei. Würden die Radfahrstreifen zum selben Zeitpunkt in beiden Richtungen genutzt, bei gleichzeitiger beidseitiger Nutzung der Fahrbahn durch den motorisierten Verkehr, wäre der vorgeschriebene Abstand von 1,5 Metern zwischen Radfahrenden und PKW-Nutzenden nicht einzuhalten. Die Einhaltung der Abstandsregelungen müsse darüber hinaus generell von der Polizei mehr und verstärkt kontrolliert werden. Herr Rönfeldt äußert mit Nachdruck, dass anstelle der vorgestellten Planung eine Fahrradstraße mit Vorrang für den Radverkehr realisiert werden sollte. Herr Hitsch erläutert, dass bei ordnungsgemäßem Verhalten der Radfahrenden und der Kraftfahrzeugnutzenden der gesetzlich vorgeschriebene Abstand einhaltbar ist.
Ein weiteres Mitglied regt an, die Radfahrstreifen als von der Straße abgesetzte protected bike lanes zu realisieren. Dazu erklärt Herr Hitsch, dass bei einer höhenversetzten Gestaltung alle auf der westlichen Seite der Reclamstraße im Straßenbegleitgrün befindlichen Bäume hätten gefällt werden müssen. Frau Große erläutert ergänzend, dass eine höhenversetzte Realisierung in den Knotenpunkten nicht möglich gewesen wäre.
Frau Ganter erläutert, dass die Reclamstraße aufgrund des hohen Fahrzeugaufkommens (über 10.000 Kraftfahrzeuge täglich, Stand 2018) nicht den Charakter einer Fahrradstraße aufweist. In einer Fahrradstraße gilt durchgängig Tempo 30, Radfahrende dürfen nebeneinander fahren und alle Verkehrsteilnehmenden müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Des Weiteren erklärt Frau Ganter, dass der Bereich der Kernfahrbahn von 6,5 Metern auch für das parallele Befahren zweier Busse ausreichend dimensioniert ist. Ebenso dürfen in den Knotenpunkten der Gesamtmaßnahme die Radfahrstreifen in Rot farblich abgehoben werden, was in der Neuplanung einzelner Abschnitte mitberücksichtigt wird. Entscheidend sei, dass der rote Belag nicht rutschig ist. Dies könne im Einzelfall dazu führen, dass dieser schneller abgefahren wird und öfter erneuert werden müsse.
Herr Ramlow kritisiert, dass durch die Umgestaltung 22 Stellplätze wegfallen. Insbesondere aufgrund der Kostenpflicht für die umliegenden, seiner Ansicht nach zu wenigen Stellplätze, sei der ersatzlose Wegfall ein großes Problem.
Ein Beiratsmitglied weist darauf hin, dass es in Billstedt keinen Halteplatz für privat genutzte Omnibusse gibt, um beispielsweise Ausfahrten oder ähnliches für größere Reisegruppen (zum Beispiel durch den Bürger- und Kommunalverein für Billstedt von 1904 e.V.) anzubieten. Dies hätte im Rahmen der Umbauplanungen mit beachtet werden müssen. Derzeit behilft sich der Bürger- und Kommunalverein mit der Nutzung der Schulbushaltestelle der Katholischen Schule in der Reclamstraße vor der Hausnummer 8. Da der Parkplatz jedoch nur wochentags als Schulbushaltestelle zur Verfügung steht, ist er an den Wochenenden regelmäßig vollständig mit PKW zugeparkt. Herr Ramlow weist darauf hin, dass durch die SPD-Fraktion in die Sitzung des Regionalausschusses Billstedt am 26.2.2019 der Antrag eingebracht wurde, dass das Parken am Wochenende in der Zeit von 7 bis 15 Uhr untersagt werde. Dadurch wäre die Nutzung für größere, privat genutzte Omnibusse ermöglicht worden. Leider war dies jedoch nicht möglich, da die Einrichtung/Freihaltung von Aufstellflächen für Kraftomnibusse zum Ein- und Ausstieg von Fahrgästen dem Linienverkehr vorbehalten ist.
Ein Beiratsmitglied weist darauf hin, dass bei Anordnung der Leuchten darauf geachtet werden muss, dass nicht nur der Straßenraum, sondern auch die Fußwege ausgeleuchtet werden.
Auf Nachfrage des AfD-Vertreters erläutert Herr Hitsch, dass im Bereich der Bushaltestellen die Radfahrstreifen unterbrochen werden.
Der Vertreter des Büros für lokale Wirtschaft (LoWi) weist darauf hin, dass die neuen Masten mit Steckdosen für die Möglichkeit einer einheitlichen Weihnachtsbeleuchtung versehen werden sollten. Dies gelte insbesondere für die Planungen des Umbaus der Billstedter Hauptstraße.
Ein Bewohner-Vertreter betont, dass er sich anstelle von Markierungen als Abtrennung der Radfahrstreifen Kantsteine oder ähnliches gewünscht hätte. Dies hätte gleichzeitig die Wirkung, dass die Radfahrstreifen nicht mehr von Lieferwagen und so weiter zum Parken genutzt werden könnten. Frau Ganter erläutert dazu, dass seit Änderung der Straßenverkehrsordnung für das Halten auf Radfahrstreifen (auch zum alleinigen Ausladen von Waren oder ähnlichem) ein Bußgeld erhoben werden kann. Eine entsprechende Kontrolle durch den Landesbetrieb Verkehr (LBV) wird verstärkt vorgenommen.
Eine Bewohner-Vertreterin weist darauf hin, dass die Bürgersteige nicht zu schräg gestaltet werden dürfen, da dies zu einem Risiko für mobilitätseingeschränkte Personen (zum Beispiel mit Rollator und so weiter) führe. Herr Hitsch erläutert, dass ein gewisses Gefälle zum Abfluss von Regenwasser zwingend erforderlich und in den Richtlinien vorgeschrieben ist.
3. Umgestaltung Marktplatz / Möllner Landstraße: hier: Temporäre Verlagerung des Wochenmarktes
Frau Hellenbach berichtet zum Stand der Vorüberlegungen einer temporären Verlagerung des Wochenmarktes im Zuge der Umgestaltung der Fußgängerzone und des Marktplatzes, dessen Planungen im Anschluss an den Umbau der Billstedter Hauptstraße aufgenommen werden sollen. Eine Realisierung ist in Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden Mitteln nach derzeitiger Einschätzung ab dem Jahr 2024 vorgesehen. Voraussetzung ist die temporäre Verlagerung des Billstedter Wochenmarktes mit erheblichen Vorlaufzeiten in Bezug auf das Herrichten der Aufstellflächen, der Koordination des Ablaufs, von Kommunikation und Beteiligung. Als eine erste grobe Annäherung an die Thematik Temporäre Verlagerung des Billstedter Wochenmarktes hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in Abstimmung mit dem Fachamt Verbraucherschutz schematische Aufstellskizzen und Flächenpotenziale für zwei Verlagerungs-Varianten erarbeitet:
Variante 1 beinhaltet die Aufstellung und einen mehrmaligen, baubedingten Umzug der Händlerinnen und Händler während der Baumaßnahmen innerhalb der Möllner Landstraße, Variante 2 würde eine Komplett-Verlagerung sämtlicher Stände auf den Parkplatz Reclamstraße beinhalten.
Grundlage für die Berechnungen bildet die derzeitige Situation des Billstedter Wochenmarktes. Durch das Fachamt Verbraucherschutz sind aktuell Dauerzulassungen für insgesamt 70 Stände aus dem Food- und Non-Food-Bereich erteilt. Die Marktstände weisen zusammen eine Länge von 637 Metern auf. Für die durchschnittliche Tiefe der Stände wurde ein Mittelwert veranschlagt, 4 Meter bei Ständen aus dem Food-Bereich und 2,5 Meter bei Ständen aus dem Non-Food-Bereich.
Als potenzielle Aufstellfläche bei Beibehaltung des Wochenmarktes im Bereich Marktplatz / Fußgängerzone stehen zirka 2.800 Quadratmeter zur Verfügung. Aufgrund von erforderlichen Abstandsflächen zwischen den Außenkanten der Stände und der Gebäude von 5 Metern ist nicht mehr Fläche nachweisbar. Sowohl bei Beibehaltung als auch kompletter Entfernung des derzeitigen Baumbestandes in der Möllner Landstraße könnten nicht alle zurzeit vorhandenen Marktstände während der Umbauphase untergebracht werden.
Eine einmalige temporäre Verlagerung des Wochenmarktes auf den Parkplatz Reclamstraße wäre räumlich gesehen problemlos möglich. Es steht eine potenzielle Aufstellfläche von zirka 4.000 Quadratmeter sowie zusätzlich eine Abstellfläche für Fahrzeuge von zirka 1.000 Quadratmeter zur Verfügung. Eine Anordnung erforderlicher Haupt- und Nebengassen mit den einzuhaltenden Mindestbreiten der Durchgänge (Hauptgassen) zwischen Ständen von 3,5 Meter kann ebenfalls nachgewiesen werden.
Zum Bericht von Frau Hellenbach gibt es folgende Nachfragen/Anmerkungen:
Der Vertreter des Wochenmarktes weist darauf hin, dass die Zusage der lokalen Politik bestehe, dass eine temporäre Verlagerung während der Umbauzeiten nur innerhalb der Möllner Landstraße erfolgen werde. In diesem Zusammenhang sei wichtig, dass die Haupteingänge zu Geschäften und zum Einkaufszentrum freiblieben. Frau Hellenbach berichtet, dass bei vergleichbaren Umbaumaßnahmen von Plätzen (zum Beispiel Berta-Kröger-Platz) darauf geachtet wurde, dass es baubedingt nur zu kürzeren, temporären Sperrungen einzelner Zugänge gekommen ist. Frau Hellenbach geht davon aus, dass entsprechende Regelungen auch während der Umgestaltung des Billstedter Marktplatzes gefunden werden können.
Herr Ramlow bekräftigt, dass sich die lokale Politik parteiübergreifend eindeutig für eine temporäre Verlagerung innerhalb der Möllner Landstraße ausspricht. Ausreichend Platz stehe im Osten der Möllner Landstraße zur Verfügung. Ebenso könnte es erforderlich werden, dass einige (wenige) Stände aus dem Non-Food-Bereich für die Zeit des Umbaus den Markt verlassen müssten.
Frau Feldmann (stellv. Abschnittsleitung Abteilung für Veranstaltungs- und Marktrecht) weist darauf hin, dass bei mehrmaligem baubedingtem Umzug innerhalb der Möllner Landstraße eine Kündigung sämtlicher Dauerzulassungen der Marktstände erforderlich wird. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr.
Frau Sahin plädiert dafür, dass für alle Händlerinnen und Händler ein Ausweichquartier gefunden werden solle und gibt zu bedenken, dass an den Marktständen Existenzen hängen.
Frau Hellenbach schlägt vor, die Stände einzukürzen und damit den Fortbestand für alle Marktbeschicker auf Interimsflächen in der Fußgängerzone zu sichern. Dieser Vorschlag wird seitens des Vertreters des Wochenmarktes unterstützt.
Ein Mitglied regt an, Flächen nördlich des Marktplatzes vor dem Kundenzentrum Billstedt sowie ganz im Westen der Fußgängerzone als temporäre Marktaufstellflächen in die Überlegungen einzubeziehen. Frau Hellenbach sichert zu, die Anregung zu prüfen.
Der Vertreter des Büros für lokale Wirtschaft (LoWi) weist darauf hin, dass neue Laternenmasten in Folge der Umgestaltung zwingend mit Steckdosen versehen werden müssten, um eine einheitliche Weihnachtsbeleuchtung einfach und schnell realisieren zu können. Frau Hellenbach sichert zu, die Anregung zu prüfen.
Der Vertreter des Wochenmarktes und Herr Ramlow weisen darauf hin, dass der Parkplatz Reclamstraße zu weit vom derzeitigen Standort entfernt liege. Im Falle einer Verlagerung dorthin stehe zu befürchten, viele Kundinnen und Kunden des Marktes zu verlieren.
Die Mehrheit der sich zur Thematik äußernden Beiratsmitglieder sprechen sich dafür aus, dass eine temporäre Verlagerung innerhalb der Fußgängerzone erfolgt.
4. Förderkriterien Verfügungsfonds Billstedt-Zentrum
In der 2. Sitzung des Sanierungsbeirats am 26.6.2019 hatten die Mitglieder festgelegt, dass Einzelprojekte mit einer maximalen Summe von 1.500 Euro gefördert werden können. Im August 2020 wurde den Beiratsmitgliedern ein Antrag (Antrag Nr. 2 aus 2020, Image-Filme für Billstedter Gewerbetreibende) zur Abstimmung im schriftlichen Umlaufverfahren vorgelegt, der sich auf eine maximale Förderung von 2.500 Euro belief. Dieser Abweichung von der maximal zulässigen Höchstsumme je Einzelprojekt wurde durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung für die Einreichung des Antrages stattgegeben, da der Antragstellende schlüssig darlegen konnte, dass das vorgesehene Projekt bei einer geringeren Förderung nicht adäquat umsetzbar wäre. Die Anregungen aus dem Umlaufverfahren aufgreifend stellt das Fachamt SL Ergänzungsvorschläge für die Förderkriterien vor, die anschließend von den Anwesenden erörtert werden.
Nach intensivem Austausch stimmen die anwesenden Mitglieder des Sanierungsbeirates Billstedt-Zentrum einstimmig (14 Ja-Stimmen) nachfolgender Ergänzung der Förderkriterien zu.
Um eine flexible Handhabung des Verfügungsfonds zu ermöglichen, sind Ausnahmen von bis zu 2.500 Euro je Einzelprojekt möglich, wenn das Ziel der Maßnahme die Höhe der beantragten Summe rechtfertigt. Dies ist gesondert zu begründen. Mindestens zwei Drittel der an der Abstimmung teilnehmenden Beiratsmitglieder müssen dem vorliegenden Antrag zustimmen.
Frau Hellenbach informiert, dass vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie für die im Jahr 2020 nicht verbrauchten RISE-VF-Mittel ausnahmsweise eine Übertragung in das Folgejahr 2021 möglich ist.
Website zum Sanierungsgebiet Billstedt-Zentrum
Seit März 2020 ist die Website zum Sanierungsgebiet Billstedt-Zentrum online. Unter https://www.billstedt-zentrum.de/ finden sich Informationen zum Verfahren und zu einzelnen Projekten. Sitzungsprotokolle des Sanierungsbeirats, Antragsunterlagen zum Verfügungsfonds und weitere Unterlagen können heruntergeladen werden. Die Website wird laufend aktualisiert.
Flyer Sanierungsbeirat Billstedt-Zentrum
Im Mai 2020 hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ein Faltblatt mit Informationen zur Zusammensetzung und Funktion des Sanierungsbeirats und mit umfangreichen Hinweisen zum 'RISE-Verfügungsfonds Billstedt-Zentrum' veröffentlicht. Der Flyer steht auf der Website unter https://www.billstedt-zentrum.de/sanierungsgebiet/ zum Download bereit. Zusätzlich liegt er in Geschäften und Einrichtungen im Fördergebiet aus.
Aufwertung Haltestellenumfeld U-Billstedt
Der Bahnhof Billstedt ist ein bedeutender Verkehrsknoten im Hamburger Osten und wird täglich von vielen Gästen genutzt. Zur Steigerung der Attraktivität des Bahnhofs und seines Umfeldes wurden in letzter Zeit verschiedene Maßnahmen umgesetzt:
Graffiti-Entfernung an der Fußgängerbrücke
Die Geländer der Fußgängerbrücke vom Maukestieg zum Nordeingang des Billstedt-Centers waren insbesondere in Richtung Maukestieg durch Graffiti verunreinigt, was den Gesamteindruck schmälerte. Um diesem Eindruck entgegen zu wirken, beauftragte das Bezirksamt Hamburg-Mitte eine Fremdfirma mit der Entfernung der Graffitis und von Plakatresten. Die Aktion wurde kurz vor Beginn der Hamburger Sommerferien (15.6.2020) durchgeführt.
Hinweisschilder auf barrierefreie Zugänge (Fahrstuhl) zum Billstedt-Center
Die ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG hat im Frühjahr 2020 an zahlreichen, gut einsehbaren Bereichen der Fassade Hinweise auf die barrierefreien Zugänge des Billstedt-Centers angebracht. In letzter Zeit wurden diese häufiger durch Vandalismus beschädigt.
ioki-Umsteigepunkt Billstedt
Im Mai 2020 wurde ein ioki-Haltepunkt an der Busanlage eingerichtet, über den das Industriegebiet Billbrook zusätzlich an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden ist. Durch die ioki-Shuttlebusse werden die vorhandenen Buslinien von und nach Billbrook ergänzt. ioki ist ein Tochterunternehmen der Deutschen Bahn für intelligente On-Demand-Mobilität (etwa: „Mobilität auf Nachfrage“) und der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH). Per Smartphone und der dazugehörigen App kann ein Shuttlebus bestellt werden. Eingesetzt werden die Busse insbesondere auf Strecken, auf denen ein eingeschränkter Regelbetrieb des ÖPNV angeboten wird. Insgesamt 37 Haltestellen werden von ioki in Billbrook täglich und rund um die Uhr angefahren. Tagsüber kann ein ioki-Shuttlebus für Billbrook zum HVV-Tarif zuzüglich Aufpreis in Höhe von einem Euro pro Person und Fahrt genutzt werden. Der Aufpreis entfällt in Billbrook zwischen 20 Uhr und 5 Uhr. Weitere Informationen und detaillierte Buchungsmöglichkeiten finden sich unter https://vhhbus.de/ioki-hamburg/.
Kaugummi-Entfernung Fußgängerbrücke
Ende August 2020 erfolgte eine Prüfung durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH), ob und in welcher Form eine Reinigung der Fußgängerbrücke mit Heißwasserdampf (Druck 200 dPa, Wassertemperatur 120 Grad) umsetzbar ist. Nachdem diese erfolgreich war, soll noch im September 2020 die Reinigung der Fußgängerbrücke beginnen. Absperrungen von Teilbereichen und gegebenenfalls Sichtschutz sind notwendig.
Entfernung von Kaugummi-Resten Fußgängerzone / Marktplatz
Die SRH hat am 7.9.2020 begonnen, Flächen in der Möllner Landstraße und auf dem Marktplatz zu reinigen. Insgesamt ist von einer Dauer von etwa zwei Wochen auszugehen.
Sommerhütte auf dem Billstedter Marktplatz
Die diesjährige Sommerhütte mit niedrigschwelligen und kostenlosen Aktivitäten zum Mitmachen musste aufgrund der Corona-Pandemie entfallen. Eine Durchführung ist im Sommer 2021 vorgesehen.
Patenschaften für Wildblumenwiesen
Als Fläche für eine Wildblumenwiese eignet sich ein westlicher Teilbereich der Grünfläche Maukestieg. Kooperationsgespräche zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte und der Deutschen Wildtierstiftung bezüglich des Anlegens werden noch im September 2020 erfolgen. Eine Voraussetzung für die Umsetzung ist, dass Patinnen und/oder Paten gefunden werden, die sich dauerhaft um die Pflege der Wildblumenwiesen und nach Absprache bereits um deren Anlage kümmern.
6. Verabschiedung
Frau Sahin bedankt sich bei den Anwesenden für das Interesse und die Diskussion sowie für Nachfragen, Hinweise, Kommentare und Anregungen. Frau Sahin schließt die Sanierungsbeiratssitzung um 20:15 Uhr.
Die nächste Sitzung des Sanierungsbeirates Billstedt-Zentrum findet statt am Montag, 16.11.2020 um 18:30 Uhr in der ‚Horner Freiheit‘, Am Gojenboom 46, 22111 Hamburg. (Nachträgliche Anmerkung: Aufgrund der durch die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie erforderlichen Kontaktbeschränkungen musste die Sitzung leider abgesagt werden.)
| plankontor Stadt & Gesellschaft GmbH im Auftrag des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung Michael Schöndienst | Bezirksamt Hamburg-Mitte / Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Angela Hellenbach |
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