Zu dem von den Bezirken beziehungsweise M/BS betreuten Sportstättenbestand gehören rund 150 Sportplatzanlagen, des Weiteren zirka zehn Sporthallen (darunter die Sporthalle Hamburg und die Leichtathletik-Trainingshalle) sowie die Eisbahn Stellingen. Alle genannten Anlagen werden grundsätzlich vereins- und schulsportlich genutzt. Die Zuständigkeit für alle Belange der auch vom Vereinssport genutzten schulischen Sporteinrichtungen liegt bei Schulbau Hamburg.
Neben der Durchführung von Baumaßnahmen gehören auch Angelegenheiten der Bauleitplanung, die Mitwirkung an städtebaulichen Entwicklungsprozessen sowie die Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten zum Dienstleistungsumfang von M/BS. Dies umfasst zum Beispiel auch den An- und Verkauf von öffentlichen Flächen, die Sportvereinen für den Bau oder die Weiterentwicklung vereinseigener Sportstätten zur Verfügung gestellt werden.
Der derzeitige Schwerpunkt der Aktivitäten liegt auf der Modernisierung öffentlicher Sportplätze. Seit 2009 werden unter dem Stichwort „Sanierungsoffensive“ zusätzliche Mittel extra für diesen Zweck von der Freien und Hansestadt Hamburg bereitgestellt. Es ist Ziel der von diversen Akteuren des Sports entwickelten Dekadenstrategie, die staatlichen Sportanlagen bis 2020 zu sanieren und leistungsgerecht auszustatten.
So wurden in den letzten Jahren zahlreiche Großspielfelder von Tenne in Kunststoffrasen umgewandelt. Der Belagswechsel, der in der Regel immer auch mit einer Erneuerung der Flutlichtanlagen verbunden ist, bietet den Sportnutzern insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen ein wesentlich verlässlicheres Maß an Bespielbarkeit, damit höhere Auslastungsmöglichkeit und letztlich eine deutliche Attraktivitätssteigerung.
Natürlich liegt der Fokus nicht nur auf den Sportflächen, sondern auch auf den nötigen Funktionsgebäuden. Neben reinen von der Stadt finanzierten Umkleidehäusern entstehen zum Teil auch multifunktionale Hochbauten, die sowohl Umkleideräume als auch vom Sportverein zu finanzierende Clubräumlichkeiten enthalten. Dies kann von der Geschäftsstelle bis hin zu einem Mehrzwecksportraum reichen
Neben der Modernisierung bestehender Sportanlagen ist das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau in Abstimmung mit anderen Behörden auch mit dem kompletten Neubau von Sportplatzanlagen betraut. Auslöser ist meist die Bereitstellung von Sportflächen für den Wohnungsbau oder andere städtebaulichen Entwicklungen.
Der Wegfall von Sportflächen muss an anderer Stelle, möglichst quartiersnah, kompensiert werden. Dies geschieht einerseits durch den Ausbau und die Modernisierung bestehender Sportanlagen im Umfeld oder aber die komplette Neuentwicklung von Flächen, die von anderen Nutzungen freigemacht werden.
Die Zuständigkeit des Fachamts erstreckt sich von der Konzeptidee über die Machbarkeitsstudie, die Abstimmung mit Sportvereinen, Bezirksverwaltung und -politik, die sportfachliche Begleitung des Bebauungsplanverfahrens inklusive der Teilnahme an bezirklichen Ausschüssen, die Klärung der Gesamtfinanzierung, die Entwurfs- und Ausführungsplanung bis hin zur Komplettfertigstellung einer Baumaßnahme. Insgesamt ein Prozess, der sich anders als bei den oben genannten Sanierungsmaßnahmen oft über Jahre erstreckt.