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Rothenburgsort

Zielbild / Vorkaufsrechtsverordnung Billstraße

  • Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Der Hamburger Senat hat mit dem Stadtentwicklungskonzept "Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in Hamburg Ost" Ziele für die Entwicklung dieses Stadtraumes vorgegeben. Das Industriegebiet Billbrook / Rothenburgsort soll insgesamt revitalisiert und modernisiert werden. Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat am 30.10.2019 einen Beschluss (Nr. 191030/8) zur städtebaulichen Entwicklung im östlichen Bereich der Billstraße gefasst. Mit der Erstellung eines entsprechenden Zielbildes wurde das Bezirksamt Hamburg-Mitte beauftragt. Dieses Zielbild wurde zwischenzeitlich innerbehördlich abgestimmt und am 14.09.2023 von der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau einvernehmlich beschlossen (Nr. 230914/9).

  • Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung auf Kartengrundlage LGV, 2020

In den Jahren 2021/22 wurde zunächst eine Problem- und Potenzialanalyse im Auftrag des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung durchgeführt. Darauf aufbauend hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zusammen mit der Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie unter Beteiligung aller betroffenen Fachämter und –behörden ein Zielbild für die östliche Billstraße entwickelt. Die hier in Rede stehende Stärkung der industriellen Nutzung in der östlichen Billstraße soll perspektivisch an die geplante Entwicklung im Bebauungsplangebiet Rothenburgsort 19 anknüpfen und durch die räumliche Nähe zum Industriegebiet Billbrook zukünftig die attraktive Lage für die potenzielle Ansiedlung von Industrieunternehmen langfristig verstetigen.

Das von der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 14.09.2023 beschlossene Zielbild ist als Anlage 1 beigefügt (barrierefrei durch diesen Link). Es dient auch als wesentliche inhaltliche Grundlage für den Erlass einer Vorkaufsrechtsverordnung, die der Senat am 21.11.2023 beschlossen hat und am 29.11.2023 in Kraft trat (HmbGVBl. Nr. 42, S. 375), siehe Anlage 2 beziehungsweise den Verordnungstext des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes - HmbGVBl. 2023, 375.

Ansprechpartner im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Herr Stefan Wiegand | Telefon: 42854-3376
Herr Mohammad Saeidimadani | Telefon: 42854-4502
E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de

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Zielbild

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VorkaufsrechtsVO

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