In den Jahren 2021/22 wurde zunächst eine Problem- und Potenzialanalyse im Auftrag des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung durchgeführt. Darauf aufbauend hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zusammen mit der Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie unter Beteiligung aller betroffenen Fachämter und –behörden ein Zielbild für die östliche Billstraße entwickelt. Die hier in Rede stehende Stärkung der industriellen Nutzung in der östlichen Billstraße soll perspektivisch an die geplante Entwicklung im Bebauungsplangebiet Rothenburgsort 19 anknüpfen und durch die räumliche Nähe zum Industriegebiet Billbrook zukünftig die attraktive Lage für die potenzielle Ansiedlung von Industrieunternehmen langfristig verstetigen.
Das von der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 14.09.2023 beschlossene Zielbild ist als Anlage 1 beigefügt (barrierefrei durch diesen Link). Es dient auch als wesentliche inhaltliche Grundlage für den Erlass einer Vorkaufsrechtsverordnung, die der Senat am 21.11.2023 beschlossen hat und am 29.11.2023 in Kraft trat (HmbGVBl. Nr. 42, S. 375), siehe Anlage 2 beziehungsweise den Verordnungstext des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes - HmbGVBl. 2023, 375.
Ansprechpartner im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
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