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Beteiligung

Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

  • Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird im Baugesetzbuch geregelt. Im Bezirk Hamburg-Mitte erfolgt sie in zwei Stufen.

  • Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Plandiskussion statt. Sie steht am Anfang des Bebauungsplanverfahrens. Veranstalter sind die jeweiligen Fachausschüsse  der Bezirksversammlung und das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Hamburg-Mitte. Der Vorsitzende des Ausschusses leitet die Veranstaltung. Im Bezirk Hamburg-Mitte arbeiten der Stadtplanungsausschuss und der Ausschuss Elbbrücken.

Zeit und Ort der Veranstaltung werden durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger, durch Plakatierung vor Ort sowie Pressemitteilungen an die örtlichen Zeitungen und auf der Webseite des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung bekannt gegeben.

In der öffentlichen Plandiskussion werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der beabsichtigten Planung anhand von ersten Konzepten und Vorentwürfen sowie deren voraussichtliche Auswirkungen dargestellt und erläutert.

Sie haben dort die Möglichkeit, die Planung mit den Beteiligten zu erörtern sowie Anregungen oder Kritik zu der vorgelegten Planung vorzubringen.

Die Veranstaltung wird protokolliert und vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte ausgewertet. Der Stadtplanungsausschuss oder der Ausschuss Elbbrücken beraten über diese Auswertung in einer der darauffolgenden Sitzungen.

2. Beteiligung der Öffentlichkeit

Der von Verwaltung und Politik abgestimmte Bebauungsplan-Entwurf wird für die Dauer von mindestens einem Monat, mindestens aber von 30 Tagen, im Internet veröffentlicht. Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts Hamburg-Mitte statt.

Der Zeitraum der Veröffentlichung wird im Amtlichen Anzeiger sowie durch Pressemitteilungen bekanntgegeben. Darüber hinaus erfahren Sie den Zeitraum der Veröffentlichung in der Regel auf der Homepage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.

Für die Dauer der Veröffentlichung können Sie den Bebauungsplan-Entwurf einsehen und sich von den Mitarbeitenden des Fachamtes erläutern lassen. Sofern Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, besteht hierzu die Möglichkeit online, per E-Mail oder Brief. Gleichfalls können Sie Ihre Stellungnahme im Fachamt zu Protokoll geben.

Alle Stellungnahmen werden vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung geprüft, mit den betroffenen Dienststellen abgestimmt und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange abgewogen. Das Ergebnis ist ein Abwägungsvorschlag, der dem Stadtplanungsausschuss / Ausschuss Elbbrücken und der Bezirksversammlung zusammen mit dem Bebauungsplan-Entwurf zur Beratung vorgelegt wird. Führt die Berücksichtigung von Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes, kann eine erneute Beteiligung von Betroffenen oder eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich werden.

Wenn Sie während der Veröffentlichung eine Stellungnahme abgegeben haben, erhalten Sie nach Feststellung des Bebauungsplans eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

Verknüpfungen

Das Planverfahren (Regelverfahren) in groben Schritten

Homepage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung

Webseite Bebauungspläne im Bezirk Hamburg-Mitte

Webseite Stadtplanungsausschuss und Webseite Ausschuss Elbbrücken