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Bebauungsplanverfahren

Das Planverfahren (Regelverfahren) im Bezirk Hamburg-Mitte in groben Schritten

  • Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
  • Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

1.   Planungsanstoß
Der Planungsanstoß kann durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, politische Gremien, Behörden, Bedarfsträger oder Investoren erfolgen.

2.   Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
In der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung aufgefordert, sich zur Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) zu äußern.

3.   Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB
Förmliche Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen. Soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, so ist hierzu ein Beschluss der Bezirksamtsleiterin bzw. des Bezirksamtsleiters des Bezirksamtes Hamburg-Mitte (oder - bei Plänen von gesamtstädtischer Bedeutung - ein Beschluss des Senats) erforderlich, der ortsüblich bekannt gemacht wird. Dies erfolgt in Hamburg im Amtlichen Anzeiger, dem offiziellen Organ für amtliche Bekanntmachungen.

4. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Die im Baugesetzbuch vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig angelegt. Innerhalb der frühzeitigen Beteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger auf Basis von ersten Konzepten oder eines Vorentwürfes durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und den Stadtplanungsausschuss informiert sowie aufgerufen ihre Anregungen zur Planung einzubringen. In dieser Phase erfolgt auch schon eine Darstellung der vermuteten Umweltauswirkungen der Planung sowie des geplanten Untersuchungsumfangs im Rahmen der Umweltprüfung.
Die gewonnenen Anregungen dienen als Material der Politik und der Verwaltung zur Meinungsbildung und stellen eine wichtige Säule bei der Diskussion um Planungsinhalte dar. Sie sind daher primär an den Planverfasser gerichtet und nicht als anfechtbarer Verwaltungsakt zu verstehen.
Nach der öffentlichen Plandiskussion wird das städtebauliche und landschaftsplanerische Grobkonzept überarbeitet. Unter Umständen muss durch die in der öffentlichen Plandiskussion vorgebrachten Anregungen der Planentwurf erheblich überarbeitet werden. In diesem Fall wird die öffentliche Plandiskussion jedoch nicht wiederholt, da eine weitere Bürgerbeteiligung in Form der öffentlichen Auslegung noch folgt, so dass Änderungen des Planentwurfs von den Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden können.

5. Abstimmung mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung stimmt den erarbeiteten Planentwurf dann mit den Behörden und mit anderen Trägern öffentlicher Belange (zum Beispiel Versorgungsunternehmen, Verkehrsbetriebe, Kirchen, Handels- und Handwerkskammer) ab. Wenn
zwischen den öffentlichen Interessen Einvernehmen hergestellt ist, kann der Bebauungsplan den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der öffentlichen Auslegung präsentiert werden.

6.   Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Bebauungsplan-Entwurf wird im Internet mindestens für die Dauer von 30 Tagen veröffentlicht und zusätzlich im Bezirksamt Hamburg-Mitte/ Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung öffentlich ausgelegt. Während der Veröffentlichungszeit kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgeben. Die Stellungnahmen werden abgewogen.

7. Feststellung
Vor der Feststellung beraten und beschließen die bezirklichen Gremien diesen Bebauungsplan. Die Bebauungspläne werden soweit es sich um Bezirkspläne handelt, durch die Bezirksamtsleiterin/den Bezirksamtsleiter als Verordnung festgestellt/beschlossen (Regelfall).
Die Senatspläne, das sind Pläne in Vorbehaltsgebieten und evozierte Planverfahren, werden durch den Senat als Verordnung festgestellt (Sonderfall). Im Einzelfall müssen diese Bebauungspläne der Bürgerschaft vorgelegt werden, die diesen dann als Gesetz beschließt.

Verknüpfungen

Homepage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung

Webseite Bebauungspläne im Bezirk Hamburg-Mitte

Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Webseite Stadtplanungsausschuss und Webseite Ausschuss Elbbrücken