Zudem werden die resultierenden Regelungen für private Eigentümer und Investoren klarer und transparenter gestaltet. Das Denkmalschutzamt hat alle Gebäude und Ensembles in eine Denkmalliste eingetragen, die entsprechend den gesetzlichen Schutzkriterien als Denkmäler erkannt sind.
Im Foyer des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung (Klosterwall 8, 6. Stock) und auf der Internetseite des Denkmalschutzamtes ist diese einsehbar.