Wasserflächen sind Freiräume, die der Allgemeinheit gehören und die der Erholungsnutzung dienen können. Raum und visuelle Erlebbarkeit der Gewässerlandschaft liegen in besonderem öffentlichem Interesse.
Die Materie des Lieger(um/rück)baus und des Genehmigungsverfahrens ist sehr komplex und standortabhängig. Einzelfallbezogen müssen Anforderungen und Hinweise aus den einschlägigen Regelwerken und Richtlinien für das konkrete Vorhaben abgeleitet bzw. übernommen werden.
Grundsätzlich wird eine Genehmigung für Hausboote nach dem Wasserrecht erteilt, wobei dahin gestellt bleibt, ob der Lieger für gewerbliche Zwecke und / oder Wohnzwecke genutzt werden soll.
Der Genehmigungsleitfaden bezieht sich nicht auf ein Baugenehmigungsverfahren, sondern auf ein wasserrechtliches Verfahren mit dem Ziel der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Hierfür legen wir für Sie den "Genehmigungsleitfaden für Hausboote und schwimmende Häuser im Bezirk Hamburg-Mitte" bereit, den Sie sich gerne auf Ihren Rechner downloaden können.
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