Wasserflächen sind Freiräume, die der Allgemeinheit gehören und die der Erholungsnutzung dienen können. Raum und visuelle Erlebbarkeit der Gewässerlandschaft liegen in besonderem öffentlichem Interesse.
Die Materie des Lieger(um/rück)baus und des Genehmigungsverfahrens ist sehr komplex und standortabhängig. Einzelfallbezogen müssen Anforderungen und Hinweise aus den einschlägigen Regelwerken und Richtlinien für das konkrete Vorhaben abgeleitet bzw. übernommen werden.
Grundsätzlich wird eine Genehmigung für Lieger nach dem Wasserrecht erteilt, wobei zum Beispiel dahin gestellt bleibt, ob der Lieger für gewerbliche Zwecke und / oder Wohnzwecke genutzt werden soll.
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