Zentrale Aufgabe der Stadtplanung und Stadtteilentwicklung im Bezirk Hamburg-Mitte ist die Weiterentwicklung und Sicherung der Wohn- und Lebensqualität in den einzelnen Stadtteilen und Quartieren durch ein verträgliches Mit- und Nebeneinander von Wohnen, Arbeiten, Nahversorgung, Bildung, Freizeit, Kultur und Erholung. Zielsetzung ist dabei die Gewährleistung einer geordneten nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.
Die Arbeit des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung steht dabei im Spannungsfeld konkurrierender Interessen, Forderungen und Erwartungen der von Planungen betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner, Investoren, Gewerbetreibenden, Verbänden und weiterer Belange des öffentlichen Interesses.
Im Sinne eines transparenten und nachvollziehbaren Interessensausgleichs ist die möglichst frühzeitige und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit bei allen Planungen ein wichtiges Instrument und damit zentraler Bestandteil der Arbeit des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.
Die Geschäftsbereiche des Fachamtes
Die Geschäftsbereiche des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung sind
- die übergeordnete bezirkliche Planung
- die Bebauungsplanung
- die integrierte Stadtteilentwicklung
- und die Landschaftsplanung.
Kernaufgaben und Instrumente der Stadtplanung und Stadtteilentwicklung
Mobilisierung von Flächen durch Standortentwicklung und Projektsteuerung
Grundlage für die Mobilisierung von Flächen für die Schaffung neuer Wohnungen bildet das vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung erarbeitete bezirkliche Wohnungsbauprogramm. Um den sehr hohen Bedarf an neu zu schaffendem Wohnraum stimmig in die jeweilige Quartiersstruktur unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu integrieren, wird das Wohnungsbauprogramm eng mit der integrierten Stadtteilentwicklung verzahnt und jährlich aktualisiert und fortgeschrieben.
Mit Bauherren und Investoren führt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung als Ansprechpartner Beratungsgespräche, um deren Planungsabsichten und Projektideen frühzeitig vorzuqualifizieren. Dies erfolgt unter Einbindung der betroffenen Fachressorts, lokaler Beteiligungsgremien und der Kommunalpolitik.
Für großflächige und für das Stadtbild bedeutsame städtebauliche/ hochbauliche Vorhaben werden Wettbewerbs- oder Gutachterverfahren koordiniert und durchgeführt, um am Ende hochwertige Lösungen zu erreichen. Aktuelles Beispiel hierfür ist die Konversion des sogenannten "Sharp-Grundstückes" in Hammerbrook. Für einzelne Standorte müssen zur Klärung von Flächenentwicklungen und Nachnutzungsoptionen vorbereitend Standortanalysen und Machbarkeitsstudien erarbeitet werden.
Verbindlichkeit für Entwicklungsprozesse durch neues Planrecht schaffen
Bebauungspläne steuern als sogenannte verbindliche Bauleitpläne für alle Bürger rechtsverbindlich die zulässige Nutzbarkeit öffentlicher und privater Grundstücke. In den Bebauungsplänen sind insbesondere die Art der zulässigen Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Gemeinbedarf etc.) das Maß der Bebauung (Größe und Höhe der Gebäude), die überbaubare Grundstücksfläche sowie die Erschließung der Grundstücke durch öffentliche Straßen festgesetzt. Sie werden in förmlichen Verfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuches durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung erarbeitet.
Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele werden im Zuge der Bebauungsplanverfahren, inhaltliche und zeitliche Festlegungen zur Umsetzung konkreter Maßnahmen, häufig über städtebauliche Verträge oder Durchführungsverträge getroffen.
Qualitäten erhalten und Historisches sichern
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat zur Sicherung des Stadtbildes für einzelne Gebiete sogenannte städtebauliche Erhaltungsverordnungen und Gestaltungsverordnungen aufgestellt. In den zurückliegenden Jahren wurden gezielt für innerstädtische Bereiche in St. Pauli, St. Georg und in der Neustadt städtebauliche Erhaltungsverordnungen erlassen. Aktuell sind jetzt in Billstedt zwei neue städtebauliche Erhaltungsgebiete hinzugekommen.
Freiräume planen und Ressourcen schonen
Ein weiteres wichtiges Ziel der Stadtplanung ist der nachhaltige Umgang mit den nur begrenzt zur Verfügung stehenden (Frei-)Flächen und Ressourcen sowie deren Sicherstellung im jeweiligen Planungsprozess. Darüber hinaus plant und begleitet das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Maßnahmen des Naturschutzes, etwa im Zusammenhang mit dem Erwerb von Ausgleichsflächen und wirkt bei der teilräumlichen und auch gesamtstädtischen Landschaftsplanung mit (beispielsweise beim Landschaftsprogramm mit Arten- und Biotopschutzprogramm oder bei der Entwicklung des sogenannten "Zweiten Grünen Rings").
Gezielte Quartiersförderung durch integrierte Stadtteilentwicklung
Die Vielfalt und die großen Unterschiede der einzelnen Stadtteile und Quartiere in sozialer und städtebaulicher Hinsicht stellen eine große Herausforderung dar. In Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf setzt Hamburg entsprechende Förderprogramme unter Einbeziehung von Fördermitteln des Bundes ein (Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung). Die bezirkliche Umsetzungsverantwortung und Steuerung liegt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.
Das Programm hat in Hamburg-Mitte mit rund einem Drittel der hamburgischen Fördergebiete eine große Bedeutung – auch in Verschränkung zu übergeordneten Senatsschwerpunkten wie dem 'Bündnis für das Wohnen', dem 'Bündnis für die Quartiere', dem 'Zukunftsbild Wilhelmsburg 2013+' oder der neuen Senatsstrategie 'Stromaufwärts an Elbe und Bille'.
Integrierte Entwicklungskonzepte bilden die Grundlage für die jeweiligen quartiersbezogenen Aktivitäten und Maßnahmen in den Fördergebieten. Auf dieser Basis werden zusammen mit privaten und öffentlichen Projektträgern konkrete Projekte entwickelt und realisiert.
In der aktiven Förderphase als auch nach der Sonderförderung ist eine von Kontinuität geprägte Bürgerbeteiligung gelebte Praxis. Beiräte mit großer lokaler Kompetenz wirken regelmäßig an Planungen und Projekten direkt mit. Die Fraktionen der Bezirksversammlung entsenden Vertreter. Die Beiräte tagen öffentlich. Inhaltlich-fachlich werden die Beiräte durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unterstützt.
Neben einer qualitativen städtebaulichen Aufwertung, der Verbesserung des Wohnungsangebots und der Stabilisierung der Wohnverhältnisse zielt die Integrierte Stadtteilentwicklung insbesondere auch auf die Stärkung der lokalen Infrastruktur und auf den Ausbau der vorhandenen Bildungsangebote ab.
Stärkung und Sicherung der Quartiersbevölkerung mit Sozialen Erhaltungsverordnungen
Mit dem Instrument der Sozialen Erhaltungsverordnung nach dem Baugesetzbuch kann der Bezirk in entsprechend festgelegten Gebieten die Zusammensetzung der lokalen Bevölkerungsstruktur und deren Besonderheiten erhalten und nachhaltig stärken. Modernisierungen, bauliche Umgestaltungen, Abbrüche, Nutzungsänderungen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen müssen hier besonders genehmigt werden und der Stadt wird ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Dadurch soll insbesondere der Verdrängung einkommensschwacher Haushalte vorgebeugt werden, die häufig die Folge von Luxusmodernisierungen oder der Umwandlung von Mietwohnungen in teure Eigentumswohnungen ist.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bearbeitete die bezirklichen Aufgaben bis zur Gebietsfestlegung und anschließend die konkreten Genehmigungsprüfungen und ist somit Adressat für Beratungs- und Genehmigungsfragen von Eigentümern als auch von Mieterinnen und Mietern.
Die soziale Erhaltungsverordnung wird bei einer Vielzahl von Genehmigungsverfahren wirksam angewendet. In der südlichen Neustadt ist die soziale Erhaltungsverordnung schon langjährige Praxis, in St. Pauli und St. Georg seit nunmehr fast drei Jahren. Auch für die nördliche Neustadt verfolgt das Bezirksamt derzeit eine Gebietsfestlegung.