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Lebensraum Landschaft

Landschaftsplanung im Bezirksamt Hamburg-Mitte

  • Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung im Bezirk Hamburg-Mitte wird durch die Abteilung Landschaftsplanung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wahrgenommen und von dort fachlich vertreten.

  • Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Die Landschaft im Bezirk Hamburg-Mitte erstreckt sich über 26 km vom westlichen Stadtrand Hamburgs in Finkenwerder über die Stadtteile Waltershof, Steinwerder, Kleiner Grasbrook, Wilhelmsburg, Veddel, St. Pauli, Neustadt, Hamburg-Altstadt, HafenCity, St. Georg, Hammerbrook, Borgfelde, Rothenburgsort, Hamm, Horn und Billbrook bis zum östlichen Stadtrand in Billstedt. Sie ist naturräumlich sowohl Teil der weiten Elbmarschen, die sich im Urstromtal der Elbe entwickelt haben, wie auch Teil der Hamburg-Lauenburger Geest mit ihren sanften Kuppen. Die Grenze zwischen Geest und Marsch ist an vielen Stellen auch heute noch deutlich an der "Geestkante" ablesbar.

Die Besiedlung Hamburgs begann in der Geest, im Übergang zu den Flüssen Alster, Bille und Elbe als wichtige Transportwege, während die Elbinseln der Marsch lange als Sommerweiden dienten und ab Ende des 12. Jahrhunderts nach und nach eingedeicht wurden.

Heute bilden im Bezirk Hamburg-Mitte die Elbe, der Süden Finkenwerders, die Billwerder Bucht sowie der Osten Billstedts und der Osten Wilhelmsburgs größere zusammenhängende Natur- und Kulturlandschaften. Hier sind noch wertvolle Lebensräume mit selten gewordenen und geschützten Pflanzen und Tieren erhalten geblieben, die durch die sieben Naturschutzgebiete (NSG) "Mühlenberger Loch/Neßsand", "Westerweiden", "Finkenwerder Süderelbe", "Heuckenlock", "Rhee", "Auenlandschaft Obere Tideelbe" und "Holzhafen" geschützt sind. Nähere Informationen zu den NSG in Hamburg befinden sich unter: Naturschutzgebiete Hamburg.

Der  Osten Billstedts und der Osten Wilhelmsburgs sind außerdem durch die Landschaftsschutzgebiete (LSG) "Öjendorf-Billstedter Geest" und "Wilhelmsburger Elbinsel" (Landschaftsschutzgebiete in Hamburg) geschützt.

Ziel der Landschaftsplanung ist der Erhalt dieser wertvollen Natur- und Kulturlandschaften und - im Hinblick auf die eher städtisch geprägten Bereiche - die Sicherung, Entwicklung und Verknüpfung von Parkanlagen, Spiel- und Sportflächen, Kleingartenanlagen und Friedhöfen durch breite Grünzüge oder schmalere Grünverbindungen zu einem "Grünen Netz" (Grünes Netz (hamburg.de). So soll es möglich sein, sich ungestört vom Straßenverkehr auf Fuß- und Radwegen im Grünen innerhalb der Stadt und bis in die freie Landschaft am Rande der Stadt zu bewegen.

Zwei Grüne Ringe und sechs Landschaftsachsen (hamburg.de/landschaftsachsen/) durchziehen den Bezirk Hamburg-Mitte: Die Landschaftsachse Elbe im Westen, die Landschaftsachsen Horner Geest, Bille und Elbmarschen im Osten sowie die Landschaftsachsen Reiherstieg-Fischbek und Elbinsel-Harburg im Süden.

Das Landschaftsprogramm, das die Landschaftsplanung auf der Ebene der Gesamtstadt steuert und behördenverbindlich ist, wurde 1997 aufgestellt (hamburg.de/landschaftsprogramm/). 

Der Bezirk Hamburg-Mitte umfasst viele unterschiedliche Landschaften: Weite Gewässerlandschaften (unter anderem Norder- und Süderelbe, Alte Süderelbe, Wilhelmsburger Dove-Elbe, Hafenbecken, Kanäle und Fleete, Alster und Bille, Glinder Au, Jenfelder- und Schleemer Bach), Auen (unter anderem Naturschutzgebiete Heuckenlock und Rhee), Landwirtschaftliche Kulturlandschaften (unter anderem Kirchdorfer Wiesen, Obstbau Finkenwerder), große Parkanlagen (unter anderem Wilhelmsburger Inselpark, Rüschpark, Wallanlagen, Planten un Blomen, Hammer Park und Öjendorfer Park), große Kleingartenanlagen (die größten in der Hammer Marsch), dörfliche Gebiete, Wohngebiete unterschiedlichster Dichte, Geschäfts-/Kern- und Urbane Gebiete sowie Gewerbe-, Industrie- und Hafenflächen.

Landschaftsplanung bezieht sich dem entsprechend nicht nur auf "Landschaft" im umgangssprachlichen Sinne (freie Landschaft), sondern umfasst auch die oben genannten baulich geprägten Landschaften.

Die Landschaftsplanung ist das Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie wurde bereits 1976 mit dem Bundesnaturschutzgesetz bundesweit eingeführt und dient der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Die Landschaftsplanung in Hamburg

  • hat 1997 ein Landschaftsprogramm für das gesamte Stadtgebiet mit einer Karte zum Arten- und Biotopschutz aufgestellt (Landschaftsprogramm (hamburg.de)
  • konkretisiert das Landschaftsprogramm durch detailliertere Darstellungen in Teilflächen der Stadt, so zum Beispiel im Bereich der Landschaftsachsen,
  • plant, entwickelt und sichert das Grüne Netz (Grünes Netz (hamburg.de),
  • schützt und entwickelt in einem ständigen Prozess die Freiraumversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner von Hamburg und
  • integriert die gestiegenen Anforderungen unter anderem an Boden-, Gewässer- und Klimaschutz und deren Folgen wie zum Beispiel zunehmende Starkregenereignisse.

Die Landschaftsplanung im Bezirksamt Hamburg-Mitte

  • wird in städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerben bei der Erarbeitung der Planungsvorgaben und als Sachverständige bei der Vorprüfung der Arbeiten beteiligt,
  • wirkt durch landschaftsplanerische Beiträge an der Aufstellung von Bebauungsplänen mit,
  • nimmt Einfluss auf die Freiflächengestaltung (Qualität der Kinderspielflächen und der Begrünung) im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren,
  • ermittelt naturschutzrechtliche Ausgleichsflächenmöglichkeiten/-potenziale,
  • liefert landschaftspflegerische Beiträge zu Fachplanungen/Planfeststellungsverfahren, wie zum Beispiel dem Straßenbau, dem Wasserbau, Deponieplanungen  und so weiter.

Städtebaulich-landschafts-/freiraumplanerische Wettbewerbe werden durchgeführt, um für bestimmte wichtige stadträumliche Situationen aus einer Vielfalt von Ideen und Entwürfen möglichst optimale und beispielsetzende Lösungsvorschläge zu erhalten. Die Landschaftsplanung begleitet die Verfahren von Anfang an, erarbeitet Teile der Auslobungsunterlagen, so zum Beispiel zur Berücksichtigung von Bäumen und geschützten Biotopen, zur anzustrebenden Freiraumqualität und zu ökologischen Aspekten wie Dachbegrünung. Sie ist an der Vorprüfung der abgegebenen Arbeiten beteiligt und steht dem Preisgericht beratend zur Verfügung. Sie begleitet in der Folge die weitere Ausarbeitung des Siegerentwurfs. Wenn die Umsetzung der Planung neues Planungsrecht erfordert, wird aus dem Siegerentwurf in der Regel ein Funktionsplan erstellt, der dann Basis des aufzustellenden Bebauungsplanes ist.

Bebauungspläne bereiten häufig Eingriffe in Natur und Landschaft vor. Beeinträchtigungen zum Beispiel der Bodenfunktionen oder der Tier- und Pflanzenwelt sind auszugleichen. Die Landschaftsplanung erarbeitet hier Vorschläge, mit denen die Eingriffe im Plangebiet nach Möglichkeit minimiert werden sollen und Konzepte, die einen Ausgleich verbleibender Beeinträchtigungen gewährleisten sollen, zum Beispiel durch Extensivierung der Bewirtschaftung von Wiesenflächen und Anlage von Gehölzflächen. Diese Maßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt und auf diese Weise verbindlich gemacht.

In der Regel stehen am Beginn der Bebauungsplanverfahren umfangreiche Gutachten, unter anderem zu den vorhandenen Qualitäten von Natur und Landschaft im Plangebiet und in der näheren Umgebung. Die unterschiedlichen Biotope (Lebensräume von Tieren und Pflanzen) werden kartiert, beschrieben und bewertet. Außerdem werden Artenkartierungen durchgeführt. Die Planung muss geschützte Biotope (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 14 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG)) und Arten (§ 44 BNatSchG) in besonderer Weise berücksichtigen und gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen absichern.

Häufig wird bereits im Bebauungsplanverfahren die Freiflächenplanung abgestimmt und zwischen Bezirksamt / Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag oder städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der die zeitliche und inhaltliche Umsetzung der konkreten Planung absichern soll.

In Vorbescheids- und Baugenehmigungsverfahren ist die Einhaltung umfangreicher rechtlicher Vorschriften zu prüfen. Hierzu gehört auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, wenn zum Beispiel im baulichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) gebaut werden soll. In gemeinsamen Kommissionssitzungen der Bauprüfung, der Stadt- und Landschaftsplanung sowie anderen Fachämtern im Bezirksamt Hamburg-Mitte wird hier zunächst geprüft, ob ein Vorhaben am beantragten Ort überhaupt zulässig ist. Ist dies der Fall und das Vorhaben liegt im Außenbereich, so sind erstens die Beeinträchtigungen zu ermitteln, die hiermit für Natur und Landschaft verbunden sind, und zweitens geeignete Ausgleichsmaßnahmen abzustimmen und abzusichern, die diese Beeinträchtigungen ausgleichen. Dies kann zum Beispiel durch die Anlage von Teichen, feuchten Senken, Baum- und Strauchpflanzungen oder auch nur durch eine sogenannte Extensivierung der Nutzung geschehen, zum Beispiel, wenn bisheriges Intensivgrünland künftig nur noch ein- oder zweimal im Jahr gemäht wird und hierdurch die Artenzahlen der Gräser und Hochstauden und folglich der diese nutzenden Tierarten erheblich steigen.

Aber auch innerhalb des im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiches gilt es, Freiraumqualitäten zu sichern oder zu entwickeln. Grundlage ist hierbei zuerst das Planungsrecht, also die Frage, was lässt der jeweilige Bebauungsplan oder Baustufenplan zu? Welche Teile des Grundstücks dürfen nicht überbaut werden? Daneben bilden maßgeblich auch die Paragrafen 9 und 10 der Hamburgischen Bauordnung in Verbindung mit Bauprüfdiensten die rechtliche Basis für die Begrünung des Grundstücks, den Ausschluss von Kraftfahrzeug-Stellplätzen im Vorgarten und die Herstellung ausreichend großer und - soweit dies im zunehmend dichter werdenden Wohnungsbau im Einzelfall nicht möglich sein sollte - besonderer Qualitäten der Kinderspielflächen.

Auch in Fachplanungen/Planfeststellungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im jeweiligen Planungsraum auswirken, sind landschaftsplanerische Aspekte zu berücksichtigen. Es gilt, die Natur und Landschaft als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen, sowie als Lebensraum für wildlebende Pflanzen und Tiere zu sichern und die Qualität von Böden, Gewässern, Luft und Klima zu verbessern. Genehmigungen für den Neu-, Um- und Ausbau von Gewässern außerhalb der Elbe und des Hafens werden von den Bezirken erteilt. Umfangreichere Vorhaben bedürfen eines Planfeststellungsverfahrens. Die Maßnahmen, mit denen die Eingriffe in Natur und Landschaft vermindert und ausgeglichen werden, sind in einem landschaftspflegerischen Begleitplan darzustellen, der unter anderem mit der Abteilung Landschaftsplanung abzustimmen ist.