In den Fördergebieten der Stadtteilentwicklung ist eine von Kontinuität geprägte Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung gesetzlich verankert und gelebte Praxis. Dort setzt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Beiräte ein, die mit großer lokaler Kompetenz vor Ort regelmäßig an den Planungen und Projekten direkt mitwirken. Die Beiräte tagen öffentlich. Alle im Plenum Anwesenden haben Rede- und Antragsrecht. Die Fraktionen der Bezirksversammlung entsenden Vertreterinnen und Vertreter. Die Beiräte sind darüber hinaus bevollmächtigt, eigenverantwortlich über kleinere Projektanträge zu entscheiden, die aus den sogenannten Verfügungsfonds finanziert werden.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung berät und begleitet die Beiräte kontinuierlich. Die Organisation und Durchführung der Beiratsarbeit wird durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Die Beiräte tagen regelmäßig. Je nach Fortschritt und Aktualität von Stadtteilentwicklungsverfahren bzw. von einzelnen Projekten variiert dabei der Sitzungsturnus.
Nach der Beendigung der geförderten Stadtteilentwicklung ist es Ziel, die angestoßenen positiven Entwicklungen zu festigen. In diesen sogenannten "Verstetigungsgebieten" sind Beiräte häufig weiterhin aktiv. Grundlage für die Beiratsarbeit bilden hier Beschlüsse der Bezirksversammlung. Sie entscheidet über die Organisation und die Aufgaben der Beiräte sowie über die jährliche finanzielle Unterstützung der Geschäftsstellen und der Verfügungsfonds aus den bezirklichen Quartiersfondsmitteln. In den Verstetigungsgebieten und in allen sonstigen quartiersbezogenen Gremien übernehmen die bezirklichen Regionalbeauftragten die Begleitung der Beiräte.
Informationen und Geschäftsordnungen (GO) zu den einzelnen Beiräten können Sie in folgenden Listen einsehen: