Prägend für das Plangebiet ist das wesentliche Teilbereiche überspannende S-Bahnviadukt. Die unter dem Viadukt befindlichen Flurstücksteile sowohl nördlich als auch südlich der Nordkanalstraße werden derzeit überwiegend als Abstellflächen für Pkw genutzt. Hier befinden sich zudem eingeschossige Gebäude mit zum Teil provisorischem Charakter, die als Büros und Werkstatt dienen. Im Nordwesten des Plangebiets an der Spaldingstraße befindet sich ein fünfgeschossiges Bestandsgebäude aus den 1960er Jahren, das derzeit eine Zwischennutzung durch Werkräume und Ausstellungsflächen beinhaltet. Im Südwesten des Plangebiets befindet sich an der Nordkanalstraße ein sechsgeschossiges Gründerzeitgebäude, das lange als Handels- und Lagergebäude genutzt wurde und aktuell noch befristet vermietet ist.
Plangebiet:
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Spaldingstraße 140-144 und Nordkanalstraße 21 (Flurstücke 1531, 1532, 2543 sowie 1693 tlw.) in der Gemarkung St. Georg Süd inklusive angrenzender Straßenverkehrsflächen. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,86 ha.
Planungsziel:
Mit dem Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 15 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird das erforderliche Planungsrecht für den Bau zweier Bürogebäude mit öffentlichkeitswirksamen Nutzungen und einer Multifunktionshalle in den Sockelgeschossen sowie ein sogenanntes "Stadtregal" mit ausschließlich öffentlichkeitswirksamen Nutzungen geschaffen. Ebenso wird die Realisierung eines abgesenkten, öffentlich zugänglichen Platzbereichs ermöglicht und abgesichert. Der Bebauungsplan erfasst über die drei Neubauten hinaus Teile der angrenzenden Straßenräume.
Angesichts der prominenten Lage des Plangebiets an den Magistralen und im Bereich des Eingangs zur Innenstadt sowie den damit einhergehenden erhöhten Ansprüchen an ein zukunftsweisendes Bebauungs- und Nutzungskonzept ist 2021 ein zweiphasiges hochbauliches Werkstattverfahren mit städtebaulichem und freiraumplanerischem Ideenteil durchgeführt worden. Die im Oktober 2021 erzielten Ergebnisse sind in den Funktionsplan aufgenommen worden, der die Grundlage für den Bebauungsplan-Entwurf darstellt.
Der Bebauungsplan wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung gemäß § 13 a BauGB als sogenannter Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB, vom Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Absatz 4 BauGB, wird abgesehen. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB hat stattgefunden.
Daten zum Planverfahren:
Einleitung durch den Stadtplanungsausschuss auf Basis des Bebauungsplan-Entwurfs Hammerbrook 15 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung): 28. April 2022
Aufstellungsbeschluss: 27. Mai 2025
Öffentliche Plandiskussion: 22. November 2022
Öffentlichkeitsbeteiligung (ehemals Öffentliche Auslegung): 16.Juni bis einschließlich 17. Juli 2025
Feststellung: Noch nicht erfolgt
Veröffentlichung im HmbGVBl: Noch nicht erfolgt
Ansprechpartner im Bezirksamt Hamburg-Mitte / Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL):
Herr Decker | Telefon: 42854-3372
Herr Saeidimadani | Telefon: 42854-3377
E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de
Sonderzeichen und Namen können fälschlicherweise übersetzt werden