Plangebiet
Im Vorwege des förmlichen Planverfahrens wurde zur Qualifizierung ein städtebauliches und architektonisches Gutachterverfahren für die Bürobebauung an der Nordkanalstraße, ein städtebaulich - freiraumplanerischer Wettbewerb in 2014 für den Kernbereich, ein freiraumplanerischer Workshop in 2015 zur weiteren Qualifizierung der Freiräume sowie ein mehrstufiges Werkstattverfahren mit 5 Architekturbüros zur differenzierten architektonischen Ausgestaltung einzelner Gebäude bzw. Gebäudeteile durchgeführt. Ziel war die Entwicklung und Gestaltung eines gemischt genutzten Quartiers mit dem Schwerpunkt Wohnnutzung und einer öffentlichen Parkfläche in einer Größe von etwa 1,2 ha, um ein attraktives, lebendiges und dabei hochwertiges Angebot für unterschiedliche Zielgruppen in Innenstadtnähe zu schaffen.
Die Umsetzung des Bebauungskonzepts ist nach bestehendem Planungsrecht nicht möglich. Es wird daher die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig, der nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden soll.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hammerbrook, südlich der Nordkanalstraße zwischen, Nagelsweg, Mittelkanal und Sonninstraße. Es umfasst die Flurstücke 2471, 2475, 2476, 2478, 2479, 2502, 2503, 2504 und 1789 der Gemarkung St. Georg Süd.
Planungsziel
Mit dem Bebauungsplan Hammerbrook 12 wird das Ziel verfolgt, das westliche Hammerbrook zu einem lebendigen und durchmischten innenstadtnahen Stadtteil weiter zu entwickeln, der zukünftig insbesondere durch die Errichtung von unterschiedlichen Wohnungstypen für verschiedene Haushalte und Zielgruppen mit der dazugehörigen Infrastruktur auch außerhalb der Tageszeiten stärker belebt sein soll. Zusammen mit den im westlich angrenzenden Plangebiet Hammerbrook 10 entstehenden neuen Wohnungen und dem Wohnungsbau südlich des Mittelkanals am Nagelsweg stellt diese städtebauliche Neuordnung einen wichtigen Schritt zur weiteren Qualifizierung des Stadtteils als gemischter Arbeits- und Wohnstandort dar. Die Planungen stehen im Kontext der Zielsetzungen des vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) entwickelten Rahmenkonzepts für Hammerbrook und des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms.
Für das circa 4,4 ha große Plangebiet liegt ein detailliert durchgearbeitetes, städtebauliches Konzept vor, für das die in Rede stehenden konkreten Realisierungsabsichten bestehen. Da mehrere Grundeigentümer in die Umsetzung der Planung involviert sind, handelt es sich jedoch nicht um ein einheitliches Vorhaben im Sinne des § 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan), so dass ein sog. Angebotsbebauungsplan aufgestellt wird. Da die Planung insgesamt so konzeptioniert ist, dass das mit den Investoren abgestimmte städtebauliche, architektonische und freiraumplanerische Konzept realisiert werden soll, ist flankierend zu den Festsetzungen im Bebauungsplan eine Sicherung durch Abschluss von insgesamt 6 städtebaulichen Verträgen erforderlich.
Öffentliche Auslegung
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 12 öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet befindet sich zwischen der Nordkanalstraße, Nagelsweg, Mittelkanal und Sonninstraße im Stadtteil Hammerbrook (Bezirk Hamburg-Mitte Ortsteil 115).
Durch den Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Hammerbrook 12 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von einem Bürogebäudekomplex, einem Wohngebiet in straßenbegleitender Blockrandbebauung und einem großen öffentlichen Park im Blockinnenbereich sowie Wohnfolgeeinrichtungen (Kita und Einzelhandel zur Nahversorgung) sowie für großflächige Tiefgaragen geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 12 (zeichnerische Darstellung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) wird in der Zeit vom 26. August 2016 bis 26. August 2016 August 2016 September 2016 an den Werktagen (außer sonnabends) während der Dienststunden im Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, Klosterwall 8 (City-Hof Block D), 6. Stock, 20095 Hamburg öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Daten zum Planverfahren
Einleitungsbeschluss: 22. April 2015
Öffentliche Plandiskussion: 5. Oktober 2015
Aufstellungsbeschluss: 10. August 2016
Öffentliche Auslegung: 26. August bis 26. August. September 2016
Ansprechpartner
Herr Saeidimadani | Tel: 42854-3377
E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de
Herr Heilmann | Tel: 42854-2345
E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de
Planportal
Mehr zu diesem Plangebiet können Sie über den Geodatenserver des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung einsehen.