St. Pauli

Bebauungsplan-Entwurf St. Pauli 45 „Paloma-Viertel“ – Erneute Öffentliche Auslegung

Der Bebauungsplan-Entwurf St. Pauli 45 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) wird in der Zeit vom 30. August bis einschließlich 30. August September 2021 öffentlich ausgelegt. Auf Grundlage des Paragrafen 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet.

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Lageplan Bebauungsplan-Entwurf St. Pauli 45
Lageplan Bebauungsplan-Entwurf St. Pauli 45 Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unter Verwendung einer Plangrundlage des LGV

Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Pauli, in direkter Nähe zum Spielbudenplatz und der Reeperbahn. Es wird im Westen durch die Taubenstraße, im Norden durch den Spielbudenplatz, im Osten durch die westliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 1002 (Operettenhaus) und im Süden durch die Kastanienallee begrenzt. Es hat eine Größe von rund 0,6 Hektar. 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt mit dem Bebauungsplan St. Pauli 45 das Ziel, in zentraler Lage im Stadtteil St. Pauli die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für ein zukunftsweisendes Quartier mit einer Nutzungsmischung aus verschiedenen Wohnformen, Gewerbe, Einzelhandelsflächen, Gastronomie, Hotel und einem sogenannten Innovations- und Subkulturcluster zu schaffen.

Die Umsetzung des neuen Bebauungskonzepts ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht möglich. Es wurde daher die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich. Nach Durchführung der Öffentlichen Auslegung im März / April 2019 mussten die planungsrechtlichen Festsetzungen hinsichtlich der passiven Schallschutzmaßnahmen, der Belichtungsoptimierung im Innenhof sowie der Abmessungen der Baufelder für einzelne Dachaufbauten angepasst werden. Vor diesem Hintergrund ist die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung erforderlich.

Der Bebauungsplan St. Pauli 45 wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung gemäß Paragraf 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach Paragraf 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Im Verfahren wird weiterhin von einem Umweltbericht nach Paragraf 2 a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach Paragraf 10 a BauGB abgesehen.

Die Auslegungsunterlagen des Bebauungsplan-Entwurfs St. Pauli 45 sowie ergänzende Unterlagen, insbesondere die zum Bebauungsplan-Entwurf erstellten Gutachten und Untersuchungen sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen können im oben genannten Zeitraum auf den Seiten des Serviceportals der Stadt Hamburg ("Hamburg Service") unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes "Bauleitplanung" (kurz BOP) unter folgender Adresse

https://bauleitplanung.hamburg.de

eingesehen werden. Beim Online-Dienst "Bauleitplanung" besteht zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen direkt online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Die Auslegungsunterlagen haben wir für Sie zusätzlich als Downloads untenstehend zur Verfügung gestellt.

Wichtig: Zusätzlich wird für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die keinen Internetzugang oder aus sonstigen Gründen keinen Zugang zum BOP haben, der Entwurf des Bebauungsplans St. Pauli 45 in der Zeit vom 30. August bis einschließlich 30. August September 2021 an den Werktagen (außer sonnabends) während der Dienststunden an folgendem Ort öffentlich ausgelegt:

Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, VII. Stock, Eingangsbereich Flügel B (Foyer), Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg.

Für den Auslegungsraum sind die besonderen Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Insbesondere ist der Zutritt zu den Aushängen nur einer Besuchspartei (maximal zwei Personen eines Haushalts) gleichzeitig und nach vorheriger Terminvereinbarung gestattet. Die geltenden Abstandsregelungen und die Maskenpflicht sind einzuhalten, Wartezeiten sind möglich. Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte während der Dienststunden gerne zur Verfügung (Tel. 42854 – 3372 / E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de).

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung auch schriftlich per Post, per E-Mail an stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de oder elektronisch direkt im BOP abgegeben werden. Bitte beachten Sie dazu den Hinweis zum Datenschutz. Die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift vor Ort wird nach Paragraf 4 PlanSiG ausgeschlossen.

Hinweis:

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von Paragraf 4 a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte unter dem folgenden Link:

https://www.hamburg.de/mitte/datenschutzerklaerungen

Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bebauungsplanverfahrens. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlagen per Post oder per E-Mail übermittelt werden. Mit der Übermittlung Ihrer Einwendungen erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach DSGVO einverstanden.

Besondere Bedingungen bei Auslegungen von Bauleitplänen in der Zeit der eingeschränkten Ansammlungsfreiheit während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Krise

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes bitten wir Interessierte nachdrücklich darum, Unterlagen zur öffentlichen Auslegung möglichst auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls auf diesem Wege abzugeben. Im Übrigen gilt die aktuelle Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg.

Der städtebauliche Vertrag sowie der 1. Nachtrag hierzu sind nicht Bestandteil des Bebauungsplans und werden somit auch nicht offiziell ausgelegt. Die beiden Verträge sind jedoch über das Transparenzportal Hamburg abrufbar (http://transparenz.hamburg.de/), etwa unter dem Stichwort "Paloma-Viertel").

Auskünfte erteilt das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, unter der Rufnummer (040) 42854-3372.

Ansprechpartner

Herr Decker
Tel. 42854-3372
E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de

Herr Saeidimadani
Tel. 42854-3377
E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de

Download

Bebauungsplan-Entwurf St. Pauli 45: Aufstellungsbeschluss M 01/19

PDF herunterladen [PDF, 1,1 MB]

Bebauungsplan-Entwurf St. Pauli 45: Planzeichnung

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Bebauungsplan-Entwurf St. Pauli 45: Verordnung

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Bebauungsplan-Entwurf St. Pauli 45: Begründung

PDF herunterladen [PDF, 1,1 MB]

Bebauungsplan-Entwurf St. Pauli 45: Funktionsplan-Entwurf

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Bebauungsplan-Entwurf St. Pauli 45: Umweltakte – Teil 1

PDF herunterladen [PDF, 5,1 MB]

Bebauungsplan-Entwurf St. Pauli 45: Umweltakte - Teil 2

PDF herunterladen [PDF, 10,1 MB]

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