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Bezirk Hamburg-Mitte

Kurzinformationen und städtebauliche Erhaltungsverordnungen für Gebiete in Hamburg-Mitte

  • Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Mit den städtebaulichen Erhaltungsverordnungen nach § 172 BauGB steht dem Bezirk ein rechtswirksames Instrument zur Verfügung, um Stadtteile und Quartiere mit besonderer bauhistorischer und stadtstruktureller Bedeutung vor beeinträchtigenden Neu- und Umbauten oder auch Umnutzungen von Gebäuden zu schützen.

  • Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Veranlassung für die Erlassung einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung kann etwa die Feststellung eines Veränderungsdruckes sein, in dessen Folge spekulative Grundstückskäufe und eine immer stärkere Grundstücksausnutzung eine Beeinträchtigung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes befürchten lassen.

Das Bezirksamt hat hier die Möglichkeit, für Abriss und Nutzungsänderungen von Bestandsgebäuden sowie Neubauten einen zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt zu äußern, auch wenn diese Vorhaben nach der Hamburger Bauordnung genehmigungsfrei sein sollten. Die Erhaltungsverordnungen treten damit auch neben das geltende Planungsrecht (Bebauungspläne). Im Folgenden haben wir für Sie städtebauliche Erhaltungsverordnungen und Informationen dazu für den Bezirk Hamburg-Mitte zusammengestellt, die Sie gerne downloaden können.

Im Bezirk Hamburg-Mitte gibt es folgende Städtebauliche Erhaltungsverordnungen: 

Altstadt, Erhaltungsverordnung (Verordnung und erläuternder Flyer)


St. Georg, Erhaltungsverordnungen (Verordnungen und erläuternde Flyer):


St. Pauli, Erhaltungsverordnung (Verordnung und erläuternder Flyer)

  

Hamm, Horn, Borgfelde, städtebauliche Erhaltungsverordnungen (Texte, Karten)


Billstedt (Texte, Karten)


Finkenwerder (Text, Karte)


Leitsätze Wallring, St. Georg

Zudem sind in den Leitsätzen für die bauliche Gestaltung innerhalb des Wallrings und für den Stadtteil St. Georg wichtige Informationen zur Gestaltung von Bauwerken aufgenommen worden.