Finkenwerder

Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Finkenwerder vom 28.Mai 1991

Auf Grund von §172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bauge­setzbuchs in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (Bundesge­setzblatt I Seite 2254), zuletzt geändert am 23. September 1990 (Bundesgesetzblatt II Seiten 885, 1122) in Verbindung mit § 4 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 4. April 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 89), zuletzt geändert am 21. Dezember 1990 (Hamburgi­sches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 283) wird verordnet:

Einziger Paragraph
(1)    Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine durchgehende rote Linie abgegrenzten Flächen der Gemarkung Finkenwerder (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 139).

(2)    Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in dem in Absatz 1 bezeichneten Gebiet der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufrei­stellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verord­nungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils gelten­ den Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errich­tung einer baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bau­liche Anlage beeinträchtigt wird. 

(3)    Es wird auf folgendes hingewiesen:
Unbeachtlich sind Mängel der Abwägung, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dem Inkrafttreten dieser Ver­ordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Be­zirksamt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt,  der den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

Zum Weiterlesen

Eine Landkarte mit dem rot umrandeten Geltungsbereich
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung auf Kartengrundlage FHH/LGV

Wilhelmsburg Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 99 "Südliches Elbinselquartier" - Öffentliche Plandiskussion

Der Stadtplanungsausschuss Süd der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Februar 2026 die Durchführung der öffentlichen Plandiskussion für das Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 99 „Südliches Elbinselquartier“ auf Basis der Drucksache und Berichterstattung...

Lageplan Finkenwerder 41
B99 Architekten / Bloom Images

Finkenwerder Öffentlichkeitsbeteiligung Finkenwerder 41 „Neues Wohnen am Steendiekkanal“

Der Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird im Zeitraum vom 11. Mai bis zum 12. Juni 2026 im Internet veröffentlicht und zusätzlich im Bezirksamt Hamburg-Mitte im Foyerbereich des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung öffentlich ausgelegt.