Wilhelmsburg

Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 101 „Hövelpromenade“

Durch den Bebauungsplan-Entwurf "Wilhelmsburg 101" des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung sollen die planungsrechtlichen Vorausetzungen für die Sicherung der Hövelpromenade für die Öffentlichkeit und die Grün- und naturschutzrechtlichen Maßnahmenflächen sowie Kleingartenflächen vorgenommen werden.

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Lageplan Wilhelmsburg 101
Lageplan Wilhelmsburg 101 Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unter Verwendung einer Plangrundlage des LGV

Plangebiet

Das Plangebiet des Bebauungsplanentwurfs Wilhelmsburg 101  umfasst eine Fläche von insgesamt etwa 8,8 ha. Es liegt zwischen der Buschweide im Westen und der Wilhelmsburger Dove-Elbe im Süden und erstreckt sich auf einer Länge von etwa 800 m entlang der Doveelbe; im Osten wird es begrenzt durch das Flurstück 7990 und im Norden durch das Flurstück 7398.

Das Gebiet ist größtenteils unbebaut. Es wird geprägt durch die zwischen den Deichen liegenden Grünlandflächen, naturnahe Flächen mit Gehölzbestand, Wiesen und Wildstaudenbewuchs, das teilweise noch feinmaschige Grabensystem im Osten des Plangebiets, die Kleingärten sowie verstreute "Behelfsbauten".

Das Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 101 steht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 97 (Langenhövel).

Der im Jahr 2005 festgestellte Bebauungsplan Wilhelmsburg 81, Blatt 1 und Blatt 2 sah Baugebietsfestsetzungen vor, die nicht mehr in dessen Form realisiert werden.

Blatt 1 sollte in erster Linie Wohnungsbau ermöglichen, während Blatt 2 der planungsrechtlichen Sicherung der Hövelpromenade, der vorhandenen Kleingartenanlagen und der zum Ausgleich der im Geltungsbereich des Blatts 1 ermöglichten Eingriffe dienen sollte.

Um die im Blatt 1 dargestellten Flächen dennoch für den Wohnungsbau zu aktivieren, wurde das Planverfahren Wilhelmsburg 97 durchgeführt. Aufgrund der dafür vorliegenden Voraussetzungen wurde dieses Verfahren auf der Grundlage von § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren betrieben. Durch die Planungen im neuen Bebauungsplan Wilhelmsburg 97 entstehen keine Eingriffe, die einen naturschutzrechtlichen  Ausgleich erfordern. Die im Bebauungsplan Wilhelmsburg 81, Blatt 2 getroffenen Zuordnungen von Ausgleichsmaßnahmen sind somit obsolet.

Um die naturschutzrechtlichen Maßnahmen, die in dem Bebauungsplan Wilhelmsburg 81, Blatt 2 festgesetzt sind, dennoch im vollen Umfang umzusetzen, sollen diese im Plangebiet Wilhelmsburg 101 und auch außerhalb des Plangebiets realisiert werden. Es wurde daher beschlossen, den Bebauungsplan 101 aufzustellen, der im Wesentlichen die Festsetzungen des Wilhelmsburg 81, Blatt 2 übernehmen soll. 

Planungsziel

Zielsetzung dieses Verfahrens mit integrierter Umweltprüfung ist es, die seinerzeit festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen nun ohne Zuordnung zu einem Baugebiet zu sichern und ebenso die Hövelpromenade und bestehende Kleingartenflächen festzusetzen.

Die Inhalte der Planung bestehen in der Sicherung der Hövelpromenade, die zum Teil noch auf Privatgrund verläuft, der Kleingartenanlagen, Grünflächen sowie der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Das Verfahren wird als Vollverfahren und somit mit integrierter Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt.

Die Behörden für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und für Umwelt und Energie (BUE) haben sich in einer gemeinsamen Vereinbarung im November 2018 dazu verpflichtet, die Qualität und Quantität der im Bebauungsplan Wilhelmburg 81 festgesetzten Ausgleichsflächen in vollem Umfang umzusetzen.

Die Vereinbarung und deren Umsetzung sind von dem Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 97 komplett entkoppelt. Die Ausgleichsmaßnahmen können zum Teil im Plangebiet Wilhelmsburg 101 und ergänzend auf anderen noch zu bestimmenden Flächen von der BUE (jetzt Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)realisiert werden. Die verbindliche Finanzierung durch die BSW ist Teil der Vereinbarung.

Die seinerzeitigen Festsetzungen im Bebauungsplan Wilhelmsburg 81, Blatt 2 sollen im Zuge des Planverfahrens überprüft und gegebenenfalls neu gefasst werden.

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 stellt in einem Streifen entlang der Wilhelmsburger Dove-Elbe "Naturbestimmte Flächen" dar. Das übrige Plangebiet wird als "Grünflächen" dargestellt. Die Wilhelmsburger Dove-Elbe wird als "Wasserflächen" dargestellt.

Das Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 stellt für das Plangebiet in einem Streifen entlang der Wilhelmsburger Dove-Elbe das Milieu "Naturnahe Landschaft" und im Übrigen das Milieu "Kleingärten" dar. Der Bereich entlang der Wilhelmsburger Dove-Elbe ist zudem Landschaftsschutzgebiet, für den Fluss an sich ist das Milieu "Gewässerlandschaft" dargestellt. Dem Plangebiet kommt eine milieuübergreifende Funktion als Teil einer Landschaftsachse im Freiraumverbund zu, zudem quert eine Grüne Wegeverbindung das Plangebiet. Der nordöstliche Teil des Plangebiets ist als Entwicklungsbereich Naturhaushalt dargestellt.

Daten zum Planverfahren

Einleitung des Bebauungsplanverfahrens: Noch nicht erfolgt

Aufstellungsbeschluss:  Noch nicht erfolgt

Öffentliche Plandiskussion: Noch nicht erfolgt

Öffentliche Auslegung: Noch nicht erfolgt

Feststellung: Noch nicht erfolgt

Veröffentlichung im HmbGVBl.: Noch nicht erfolgt

Ansprechpartner

Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung/Abteilung Bebauungsplanung

Herr Vocilka, Tel: 428 54 - 3417

Herr Saeidimadani, Tel: 428 54 - 3377

E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de
 

Download

Bebauungsplan Wilhelmsburg 81 – Verordnung

PDF herunterladen [PDF, 3,0 MB]

Bebauungsplan Wilhelmsburg 81 – Begründung

PDF herunterladen [PDF, 2,5 MB]

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