Plangebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs Wilhelmsburg 86 wird im Westen und Norden durch die Bundesautobahn A1 und im Osten durch die Norderelbe begrenzt. Die südliche Grenze verläuft parallel zur Straße Obergeorgswerder Deich und grenzt das Plangebiet zum Naturschutzgebiet Rhee ab.
Planungsziel
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung wirtschaftspolitisch bedeutsamer Betriebe mit Bedarf an großen zusammenhängenden Gewerbe- und Industrieflächen auf dem ehemaligen Spülfeld Obergeorgswerder geschaffen werden. Zu diesem Zweck werden ein Gewerbegebiet und ein Industriegebiet ausgewiesen.
Darüber hinaus soll die vorhandene Bebauung am Obergeorgswerder Deich und am südlichen Obergeorgswerder Hauptdeich weitgehend in ihrem Bestand gesichert und mit der Festsetzung zusätzlicher überbaubarer Flächen eine behutsame bauliche Entwicklung ermöglicht werden. Südlich der Gewerbeflächen und parallel zur Bundesautobahn A 1 werden Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt.
Das Bebauungsplanverfahren ruht zurzeit angesichts eines andauernden Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung der Bundesautobahn A 1. Erst auf Grundlage der Ergebnisse dieses Verfahrens ist die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens möglich.
Daten zum Planverfahren
Aufstellungsbeschluss: 17. Dezember 2003, geändert 22. Dezember 2003 Januar 2007
Öffentliche Plandiskussion: 10. Juni 2004
1. öffentliche Auslegung: 7. Februar 2007 – 8. Februar 2007 März 2007
2. öffentliche Auslegung: 5. November 2007 – 20. November 2007 November 2007
Beschluss der Bezirksversammlung: 17. September 2009
Beschluss zur Wiederaufnahme des Bebauungsplan-Verfahrens: 11. Juli 2016
Ansprechpartner im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Herr Saeidimadani | Tel: 42854-3377
E-Mail: stadtplanung@hamburg-mitte.hamburg.de
Planportal
Mehr zu diesem Plangebiet können Sie über den Geodatenserver des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung einsehen.