Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Bezirke ... Themen Soziales
Darlehen

Darlehen, Rückforderungen und Einnahmeverwaltung

Rückforderung unter anderem vom Fachamt Grundsicherung und Sozialleistung bewilligter Darlehen, Überwachung der Zahlungseingänge.

Die Abteilung GS 31 bearbeitet die „wiederkehrenden Einnahmen“. Sie ist unter anderem zuständig für die Darlehensrückforderung und die Überwachung der entsprechenden Zahlungseingänge. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Abteilung GS 31 erstreckt sich auf alle nicht laufenden Sozialhilfefälle mit Forderungen gegen natürliche oder juristische Personen des Sozialhilfeträger FHH. Das können unter anderem Ersatzansprüche, Rückforderung von Genossenschaftsanteilen und Mietkautionen sowie die Einziehung zu viel gezahlter Sozialhilfe sein.

Ansprechpartner

Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie über den Hamburg Service.

Weitere Informationen: 

Rückforderung von vor 2005 gewährten Darlehen

Die Zuständigkeit von M/GS 33 erstreckt sich auf Fälle, in denen bis zum 31.12.2004 laufende Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz - BSHG erbracht wurden. Die Ansprüche des Sozialhilfeträgers aus der Zeit vor 2005 umfassen unter anderem die Rückforderung von Genossenschaftsanteilen und Mietkautionen sowie die Einziehung zu viel gezahlter Sozialhilfe oder sonstiger Forderungen gegen natürliche oder juristische Personen.