Die Abteilung GS 31 bearbeitet die „wiederkehrenden Einnahmen“. Sie ist unter anderem zuständig für die Darlehensrückforderung und die Überwachung der entsprechenden Zahlungseingänge. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Abteilung GS 31 erstreckt sich auf alle nicht laufenden Sozialhilfefälle mit Forderungen gegen natürliche oder juristische Personen des Sozialhilfeträger FHH. Das können unter anderem Ersatzansprüche, Rückforderung von Genossenschaftsanteilen und Mietkautionen sowie die Einziehung zu viel gezahlter Sozialhilfe sein.
Ansprechpartner
Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie über den Hamburg Service.