Gewährung von Leistungen nach dem IV. Kapitel des SGB XII - Grundsicherung:
Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft erwerbsunfähig sind oder Personen die Altersrente beziehen mit Wohnort in Hamburg-Mitte.
Anspruchsvoraussetzungen:
Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen (oder Vermögen) bestreiten kann und Altersrente bezieht oder das 18. Lebensjahr vollendet hat und nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers voll erwerbsgemindert ist hat Anspruch auf Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung. Wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt können laufende Leistungen, einmalige Leistungen und Mehrbedarfszuschläge bewilligt werden.
Mitzubringen sind alle Ausweisdokumente (ggf. bei Ausländern: mit Aufenthaltstitel), - falls vorhanden - Schwerbehindertenausweis, Beleg über dauerhafte Erwerbsunfähigkeit/ Rentenbezug und sämtliche Belege zu den monatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie sämtliche Vermögensnachweise.
Ansprechpartner
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen Sie beim zuständigen Bezirksamt im Sozialen Dienstleistungszentrum beziehungsweise im Fachamt für Grundsicherung und Soziales. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Welche Dienststelle für Sie zuständig ist, können Sie über Hamburg Service ermitteln. Sie können die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch online unter dem folgenden Link beantragen: sozialplattform.de/leistung/grundsicherung-im-alter-antrag.