Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsbesetz für Lebensunterhalt und Krankenhilfe sind Ausländer, die über keinen gesicherten Aufenthaltsstatus für die Bundesrepublik Deutschland verfügen.
Die einschlägigen Vorschriften sehen Barleistungen für Hilfeempfänger vor, die in Regelsätzen je nach Alter zusammengefasst sind. Auf Antrag und nachfolgenden Prüfungen werden Hilfeempfänger mit den lebensnotwenigen Leistungen versorgt. Dies umfasst Leistungen für den Lebensunterhalt, Unterbringung und Krankenhilfe.
Mitzubringen sind alle Ausweisdokumente mit Aufenthaltstitel und sämtliche Belege zu den monatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie sämtliche Vermögensnachweise.
Hinweis zu Leistungen für Asylbewerber:
Seit dem 01. Januar 2023 ist die Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Änderung der Zuständigkeit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab dem 1. Januar 2023 und der Regelbedarfsstufe ab 24. November 2022 - hamburg.de
Ansprechpartner
Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie über den Behördenfinder.